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Hier finden Sie die Checkliste zum Thema Realrestitution zum freien Download:
Tipp: Realrestitution
Sachverhalt
- Kein Vermögensverwaltungsvertrag
- Bank verkauft Titel eines Klienten ohne Auftrag
- Grund: unsorgfältiger oder ungetreuer Bankmitarbeiter
Lösungsansatz: Realrestitution
- Ablauf
- Die Bank legt die Titel der gleichen Gesellschaft in gleicher Anzahl wieder ins Depot des geschädigten Klienten.
- Die Bank storniert die Wertpapier-Erlös-Gutschrift auf dem Konto des Klienten.
- Titelverkauf
- Auftrag bereits erteilt gewesen
- zum Verkaufskurs gutgeschrieben, den die Titel hatten, als der Klient einen Verkaufsauftrag „alles verkaufen“ erteilte, ohne zu wissen, dass der ungetreue Bankmitarbeiter bereits einen Teil der Titel verkauft hatte
- erneuter Verkauf zum Kurs des ehemals, im Anschluss den unerlaubten Verkauf erteilten Auftrags
- Klient hat keinen Verkaufsauftrag erteilt
- Verkauf zum Zeitpunkt, den der Klient festlegt.
- Der Klient trägt wieder das volle Ueberwachungs- und Entscheidungsrisiko.
- Auftrag bereits erteilt gewesen
- Zweckmässigkeit
- Die Realrestitution macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn bei Ziff. 3/b/i/1 oder bei Ziff. 3/b/ii der Titelkurs höher ist als zum Zeitpunkt des Banken-Verkaufs ohne Auftrag
- Begründung
- Banken führen Nostro-Positionen (Titel im eigenen Depot)
- Den Banken fällt es daher leichter, solche Titel zG des geschädigten Klienten einzuwerfen als Schadenersatzzahlungen zu leisten (administrative und wirtschaftliche Gründe: Die Realrestitution kann eine niedrigere Bankenhierarchie entscheiden als Schadenersatz-Zahlungen; zudem werden Schadenersatzzahlungen zur Vermeidung von Präjudizien nur ungern geleistet).
- Lösung nur im Einigungsfall
- Die Lösung bedarf der Einigung von Bank und Bankkunde!
- Ohne Einigung ist der Klient ggf. auf den Prozessweg verwiesen.
- Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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