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Hier finden Sie die Checkliste: Probleme in der Praxis als PDF zum freien Download:
Überblick: Probleme in der Praxis
Thema |
Problem |
Schwierigkeiten+ ev. Lösungsansätze |
Anlagestrategie |
Diversifikation |
Nennung einer Bandbreite im VV-Vertrag in Prozenten (zB 35-50 % Aktien) |
Risikoprofil |
Diversifikation |
Nicht Pflicht, sondern Kür |
Retrozession |
UVV: Aufklärungspflicht über künftig zu erwartende Retrozessionen |
Unterlassung |
Anleger: Frageobliegenheit |
Unterlassung |
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Höhe |
Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, auch als Voraussetzung für einen Verzicht |
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Anleger-Verzicht |
Sorgfältige Vertragsredaktion |
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Leitentscheid |
Stillschweigender Verzicht wird als unzulässig erachtet |
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Weiterführende Informationen |
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Anlageehrlichkeit der Bank |
Kein Churning Kein Scalping |
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Anlageehrlichkeit des UVV |
Retrozessionen / Vereinbarung Kein churning |
Vorgängige Klärung mit Kunde |
Empfehlungsehrlichkeit des Anbieters von Börsen- und Finanzbriefen |
Kein Front running |
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Anlegerehrlichkeit des Anlegers (mit sich und dem Bank-Berater bzw. UVV) |
Grundverständnis der Kapitalanlage |
Bewusstsein, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen |
Laisser faire bei Regelverletzungen durch Bank oder UVV |
Anleger denken immer, eine Regelverletzung gäben ihnen eine Option für den risikolosen Gewinn, wenn es gut geht und die Möglichkeit, die Bank oder den UVV haftbar zu machen, wenn sich der Fehler nachteilig auswirke; bei dieser eigennützigen Fehlernutzung vergessen die Anleger ganz, dass das Zuwarten eine Genehmigungswirkung auslöst! |
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Bank haftet bei Anwendung korrekter Sorgfalt nicht für Portefeuilleverluste |
Bank bzw. UVV sollte auch mal eine solche Belehrung unterzeichnen lassen; vielleicht erfährt sie dann die Haltung des Anlegers näher oder deutlicher |
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Die Anleger-Gier |
Jeder Anleger sollte sich jederzeit vergegenwärtigen · Je höher die Rendite, je höher das Risiko · Kapitalerhalt anstatt Kapitalzuwachs / manchmal ist auch ein Kapitalerhalt nicht ein Gewinn, aber doch ein „Erfolg“! |
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Anlegerschaden |
Zeitpunkt der Schadensberechnung |
Umstritten |
Schadenshöhe |
Negative Performance · Versuche der Anleger, ihre Schäden den Kursverlusten anzunähern · Benchmark bei ähnlich gelagerten Fonds zu suchen; ev. Nennung des der VV-Performance gegenüberzustellenden Fonds |
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Rechtsstreit (Anlegerprozess) |
· zeitaufwändig · kostenintensiv · nervenaufreibend |
Anleger: falsche Vorstellungen über Ablauf und Komplexität von Schadensnachweisen und Schadenersatzprozessen |
· Anlageberatungs-Mandate |
Schwankendes Verhalten zwischen Beratung und Vermögensverwaltung / stillschweigender Vertragstypenwechsel? Klärung durch Schriftformklausel (Schriftform als Gültigkeitserfordernis) |
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· Zugangsfiktion (Problem |
Banken/Transaktionsfehler: Versuch, die Empfangsfiktion als Genehmigungsnachweis für auftragslose Transaktionen (Beratung) bzw. für die Geltendmachung nicht Anlage- bzw. Risikoprofil-gerechter Anlagen zu missbrauchen (Vermögensverwaltung) |
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· Genehmigungsfiktion |
do. |
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· Kunden-/Anlegernähe |
Anfreudung zwischen Anleger/Bankberater bzw. UVV schafft oft ein informelleres, aber unklareres Verhältnis mit (enttäuschen) Erwartungshaltungen, deren Aufarbeitung infolge Emotionalität dann vielfach nicht mehr möglich ist; Wahrung von Distanz und Respekt erforderlich |
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Gerichtsstand? |
Ausländische Anleger: Klage am ausländischen Wohnsitz-Gerichtsstand, kraft Verbraucher- bzw. Konsumentenschutz (Verbrauchergerichtsstand)? |
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Schiedsklausel? |
Verbindliche Vereinbarung: ununterzeichneten Banken-AGB genügen dem Schriftformerfordernis nicht |
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Vertrauenskrise |
Systembedingte Vertrauenskrise · Internet-Blase (2001) · Subprime-Krise (2008) · Währungskrise EURO bzw. USD (2011) resp. Frankenstärke Anleger-Abzocke durch fee-intensive Fonds-Zeichnungen |
Vermögensverwaltung · Vermehrte Einflussnahme auf Anlageentscheide der Bank bzw.von UVV > nicht nur Festlegung von Anlage- und Risikoprofil, sondern auch Ausschluss bestimmter Anlagekategorien; es bleibt Vertrauenssache (auch solche Regelverletzungen sind dann anzutreffen) · schnellere und konsequente Geltendmachung von Vertragsverletzungen |
Auftritt des UVV · Sachkunde · Professionalität · Transparenz |
Vertrauensbildender regelmässiger und dokumentierter Verkehr, auch Besprechung von nicht sich wie gewünscht entwickelnder Positionen, schafft Vertrauen und vermeidet Klienten-Argwohn |
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Paradigmenwechsel |
Kundensicht = Beratersicht; stärkere Einbindung des Kunden in den Beratungsprozess bzw. in die Anlageentscheide; Ausarbeitung individueller Lösungen anstelle der Anwendung sog. „Modell-Portfolios“ / Lebensphasen-bedingte Portfolio-Anpassungen / noch intensivere Auseinandersetzung mit dem „Markt-Timing“ / Kundenbeziehung contra Renditeoptimierung (Finden der richtigen „Balance“ |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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