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Anlegerschutz

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Externe Vermögensverwaltung / Bankpflichten

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Kapitalanleger mit seiner Vermögensverwaltung nicht die Bank, sondern einen externen Vermögensverwalter (auch: Unabhängiger Vermögensverwalter [UVV], freier, selbständiger Vermögensverwalter oder External Asset Manager [EAM] bzw. Independant Asset Manager [IAM]) beauftragt, stellt sich die Frage, ob die Bank des Kapitalanlagekunden eine Aufklärungspflicht bzw. eine Warnpflicht trifft. Nachfolgend werden stichwortartig, sofern und soweit möglich, die Erläuterungen wiedergegeben:

Aufklärungspflicht:

  • Grundsatz
    • Bank trifft keine allgemeine Aufklärungspflicht
  • Ausnahmen
    • bei (seltener) Aufforderung durch den Kapitalanlage-Kunden
      • Beachtung Pflichten aus BEHG 11
      • Loyalitätskonflikt Bank – UVV bzw. Bank – Kunde
      • Abgrenzungsproblematik zu den (möglicherweise nicht wahrgenommenen) Warnpflichten der Bank
    • Einzelfall-Beurteilung notwendig

Warnpflicht nach Treu und Glauben

  • Offensichtlich Fälle: Ja, wie
    • Spekulative Titel
    • Illiquide Titel
    • Churning
  • Kunde mit Dauer-Kontakt
  • Einzelfall-Beurteilung notwendig

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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