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Anlegerschutz

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Externe Vermögensverwaltung / Bankpflichten

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat der Kapitalanleger mit seiner Vermögensverwaltung nicht die Bank, sondern einen externen Vermögensverwalter (auch: Unabhängiger Vermögensverwalter [UVV], freier, selbständiger Vermögensverwalter oder External Asset Manager [EAM] bzw. Independant Asset Manager [IAM]) beauftragt, stellt sich die Frage, ob die Bank des Kapitalanlagekunden eine Aufklärungspflicht bzw. eine Warnpflicht trifft. Nachfolgend werden stichwortartig, sofern und soweit möglich, die Erläuterungen wiedergegeben:

Aufklärungspflicht:

  • Grundsatz
    • Bank trifft keine allgemeine Aufklärungspflicht
  • Ausnahmen
    • bei (seltener) Aufforderung durch den Kapitalanlage-Kunden
      • Beachtung Pflichten aus BEHG 11
      • Loyalitätskonflikt Bank – UVV bzw. Bank – Kunde
      • Abgrenzungsproblematik zu den (möglicherweise nicht wahrgenommenen) Warnpflichten der Bank
    • Einzelfall-Beurteilung notwendig

Warnpflicht nach Treu und Glauben

  • Offensichtlich Fälle: Ja, wie
    • Spekulative Titel
    • Illiquide Titel
    • Churning
  • Kunde mit Dauer-Kontakt
  • Einzelfall-Beurteilung notwendig
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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