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Aussonderung

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Aufsicht

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beaufsichtigung der Verfahrensführung durch die Konkursverwaltung obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (AB). Die AB ist auch als Beschwerdestelle für Beschwerden gegen Konkursakte zuständig.

Die SchKG-Beschwerde ist ein Rechtsbehelf, der auf die Korrektur eines Konkursaktes zielt:

  • Für die Beurteilung einer Aussonderungsklage ist die AB nicht zuständig.
    • Hiefür sind die ordentlichen Zivilgerichte zuständig

Für alles Weitere vgl.

Literatur

  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 6 N 34 ff., § 6 N 7 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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