Es kann im Immobiliarsachenrecht Konstellationen geben, in welchen die Errichtung eines Baurechts oder der Abschluss eines Baurechtsvertrags ein Umgehungsgeschäft darstellt:
Definition
- Umgehungsgeschäft = Verhalten, bei dem zwar nicht gegen den Wortlaut einer Rechtsnorm verstossen wird, wohl aber gegen den vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich verbotenen Sinn
Vom Gesetz ausdrücklich bezeichnete Umgehungsgeschäfte
- Ausländererwerb (BewG 4 Abs. 1 lit. a / „… Erwerb des Eigentums, eines Baurechts, eines Wohnrechts oder der Nutzniessung an einem Grundstück; …“)
- https://law.ch/lawinfo/immobilienerwerb-durch-auslaender/grundstueckserwerb/einzelne-erwerbsgeschaefte
Von der gesetzlichen Generalklausel erfasste Umgehungsgeschäfte
- Fälle, die unter die gesetzliche Generalklausel fallen (OR 216c Abs. 1 / „Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt (Vorkaufsfall) …„)
Fehlen von Normen zu Umgehungsgeschäften
- Gerichtliche Einzelfallentscheidung
- Angerufene Gerichte werden immer wieder entscheiden müssen, ob in einem konkreten Fall eine Umgehungsabsicht der Parteien vorlag und welche adäquaten Folgen anzuordnen sind
Beispiele
- Umgehung Grundstückkauf
- Umgehung Vorkaufsrecht durch Abschluss eines Baurechtsvertrags
- nun OR 216c Abs. 1 (Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt (Vorkaufsfall).)
- Weiterführende Detailinformationen
- Umgehung Vorkaufsrecht durch Abschluss eines Baurechtsvertrags
- Umgehung Veräusserungsverbot
- Abschluss eines Baurechtsvertrags zur Umgehung des Veräusserungsverbots nach BGBB 23
- Umgehung Bewilligungspflicht
- Baurechtsvertrag als nach BGBB 61 Abs. 3 bewilligungspflichtiger Erwerb
- Umgehung Realteilungsverbot
- Baurechtsbegründung zur Umgehung des Realteilungsverbots nach BGBB 58
- Umgehung Gewinnanteilsrecht oder Gewinnanspruch der Miterben
- Abschluss eines Baurechtsvertrages als Veräusserung eine landwirtschaftlichen Grundstücks oder Gewerbes, welcher den Gewinnanteilsfall zG des Gewinnanteilsberechtigten oder den Gewinnanspruch der Miterben auslöst (Gewinnanteilsvertrag bzw. BGBB 28 und 29 Abs. lit. a
- https://law.ch/lawinfo/vormerkungen/gewinnanteilsrecht-miterben-bis-1993
- https://law.ch/lawinfo/vormerkungen/weitere-vormerkungsfaelle/sicherung-miterben-gewinnanspruch
- Abschluss eines Baurechtsvertrages als Veräusserung eine landwirtschaftlichen Grundstücks oder Gewerbes, welcher den Gewinnanteilsfall zG des Gewinnanteilsberechtigten oder den Gewinnanspruch der Miterben auslöst (Gewinnanteilsvertrag bzw. BGBB 28 und 29 Abs. lit. a
Literatur
- Umgehung Grundstückkauf
- ISLER PETER, Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung, Bern 1973, S. 61 f.
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, N 174 f. zu ZGB 681
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Der Vorkaufsfall, in: ZBGR 45 (1964) 257 ff.
- Umgehung Veräusserungsverbot
- HUNZIKER MICHAEL, Das Veräusserungsverbot und das Kaufsrecht der Miterben im bäuerlichen Erbrecht, Diss. Zürich 1997, S. 113 f.
- Umgehung Bewilligungspflicht
- STALDER BEAT, Kommentar BGBB, N 22 zu BGBB 61
- Umgehung Realteilungsverbot
- HERRENSCHWAND MARGRET / BANDLI CHRISTOPH, Kommentar BGBB, 2. Auflage, Brugg 2011, N 4 zu BGBB 58
- Umgehung Gewinnanteilsrecht bzw. Gewinnanspruch
- STREBEL LORENZ / HENNY JAEN-MICHEL, Das Bäuerliche Bodenrecht, in: Schweizerischer Bauernverband, Brugg 2011 N 7 – 9c zu BGBB 29
Judikatur
- Umgehung Grundstückkauf
- BGE 85 II 474 ff.
- Umgehung Veräusserungsverbot
- —
- Umgehung Bewilligungspflicht
- BGer 2C_562/2009, Erw. 2
- Umgehung Realteilungsverbot
- —
- Umgehung Gewinnanteilsrecht bzw. Gewinnanspruch
- BGE 114 II 421 ff. (altes Recht)
Weiterführende Informationen
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