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Baurecht / Baurechte

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Umgehungsgeschäfte

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es kann im Immobiliarsachenrecht Konstellationen geben, in welchen die Errichtung eines Baurechts oder der Abschluss eines Baurechtsvertrags ein Umgehungsgeschäft darstellt:

Definition

  • Umgehungsgeschäft =   Verhalten, bei dem zwar nicht gegen den Wortlaut einer Rechtsnorm verstossen wird, wohl aber gegen den vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich verbotenen Sinn

Vom Gesetz ausdrücklich bezeichnete Umgehungsgeschäfte

  • Ausländererwerb (BewG 4 Abs. 1 lit. a / „… Erwerb des Eigentums, eines Baurechts, eines Wohnrechts oder der Nutzniessung an einem Grundstück; …“)
    • https://law.ch/lawinfo/immobilienerwerb-durch-auslaender/grundstueckserwerb/einzelne-erwerbsgeschaefte

Von der gesetzlichen Generalklausel erfasste Umgehungsgeschäfte

  • Fälle, die unter die gesetzliche Generalklausel fallen (OR 216c Abs. 1 / „Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt (Vorkaufsfall) …„)

Fehlen von Normen zu Umgehungsgeschäften

  • Gerichtliche Einzelfallentscheidung
    • Angerufene Gerichte werden immer wieder entscheiden müssen, ob in einem konkreten Fall eine Umgehungsabsicht der Parteien vorlag und welche adäquaten Folgen anzuordnen sind

Beispiele

  • Umgehung Grundstückkauf
    • Umgehung Vorkaufsrecht durch Abschluss eines Baurechtsvertrags
      • nun OR 216c Abs. 1 (Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird, sowie bei jedem andern Rechtsgeschäft, das wirtschaftlich einem Verkauf gleichkommt (Vorkaufsfall).)
    • Weiterführende Detailinformationen
  • Umgehung Veräusserungsverbot
    • Abschluss eines Baurechtsvertrags zur Umgehung des Veräusserungsverbots nach BGBB 23
  • Umgehung Bewilligungspflicht
    • Baurechtsvertrag als nach BGBB 61 Abs. 3 bewilligungspflichtiger Erwerb
  • Umgehung Realteilungsverbot
    • Baurechtsbegründung zur Umgehung des Realteilungsverbots nach BGBB 58
  • Umgehung Gewinnanteilsrecht oder Gewinnanspruch der Miterben
    • Abschluss eines Baurechtsvertrages als Veräusserung eine landwirtschaftlichen Grundstücks oder Gewerbes, welcher den Gewinnanteilsfall zG des Gewinnanteilsberechtigten oder den Gewinnanspruch der Miterben auslöst (Gewinnanteilsvertrag bzw. BGBB 28 und 29 Abs. lit. a

Literatur

  • Umgehung Grundstückkauf
    • ISLER PETER, Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung, Bern 1973, S. 61 f.
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, N 174 f. zu ZGB 681
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Der Vorkaufsfall, in: ZBGR 45 (1964) 257 ff.
  • Umgehung Veräusserungsverbot
    • HUNZIKER MICHAEL, Das Veräusserungsverbot und das Kaufsrecht der Miterben im bäuerlichen Erbrecht, Diss. Zürich 1997, S. 113 f.
  • Umgehung Bewilligungspflicht
    • STALDER BEAT, Kommentar BGBB, N 22 zu BGBB 61
  • Umgehung Realteilungsverbot
    • HERRENSCHWAND MARGRET / BANDLI CHRISTOPH, Kommentar BGBB, 2. Auflage, Brugg 2011, N 4 zu BGBB 58
  • Umgehung Gewinnanteilsrecht bzw. Gewinnanspruch
    • STREBEL LORENZ / HENNY JAEN-MICHEL, Das Bäuerliche Bodenrecht, in: Schweizerischer Bauernverband, Brugg 2011 N 7 – 9c zu BGBB 29

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