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Baurecht / Baurechte

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Begriff

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

Baurecht   =   Recht, auf fremden Boden zu bauen und das Bauwerk (auf bestimmte Dauer) fortbestehen zu lassen

Langdefinition

Das „Baurecht“ beinhaltet das Recht, auf fremdem Boden ein Bauwerk oder andere Vorrichtungen dauernd auf oder unter der Bodenfläche mit dem Grundstück zu verbinden und beizubehalten

Legaldefinition

„Bauwerke und andere Vorrichtungen, die auf fremdem Boden eingegraben, aufgemauert oder sonstwie dauernd auf oder unter der Bodenfläche mit dem Grundstücke verbunden sind, können einen besonderen Eigentümer haben, wenn ihr Bestand als Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen ist.“   (ZGB 675 Abs. 1)

Synonyme

  • Baurechtsgrundstück
  • Baurechtsberechtigtes Grundstück

Fremdsprachbegriffe

  • Deutschland
    • Erbbaurecht
  • Österreich
    • Baurecht
  • Frankreich
    • Droit de superficie
  • Italien
    • Diritto di superficie
  • USA
    • Building right
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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