Die Grundbuchanmeldung für die Eintragung der Personaldienstbarkeit im Grundbuchblatt des belasteten (physischen) Grundstücks charakterisiert sich wie folgt:
Grundlagen
- ZGB 946 Abs. 1 Ziffer 2
- ZGB 967
- ZGB 968
- GBV 89 Abs. 2
Rechtsgrundausweis
- Baurechts(dienstbarkeits)vertrag
- Baurechtsvertrag
- Gesetzliche Ausgestaltung
- Parteien
- Baurechtsgeber (Dienstbarkeitsbelasteter) und Baurechtsnehmer (Dienstbarkeitsberechtigter)
- Anmeldender
- Grundeigentümer
Antrag
- Grundbuchanmeldung auf Eintragung der Baurechtsdienstbarkeit
- als „Last“ beim baurechtsbelasteten Grundstück
- zugunsten des Bauberechtigten
- Weitere Detailinformationen
Wirkungen
- Beschränktes dingliches Recht (Dienstbarkeit)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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