Die gesetzliche Fiktion, wonach das selbständige + dauernde Baurecht wie ein physisches Grundstück zu behandeln ist (vgl. ZGB 655; Rechtsnatur), bewirkt, dass das Baurechtsgrundstück mit den gleichen Rechten belastet, auf seinem Grundbuchblatt Anmerkungen und Vormerkungen eingeschrieben, Stockwerkeigentum daran begründet oder es veräussert werden kann:
- Beschränkte dingliche Rechte zL Baurecht
- Belastung mit Grunddienstbarkeiten + Grundlasten
- Belastung mit Unterbaurecht
- Belastung mit Grundpfandrechten
- Anmerkungen + Vormerkungen zL Baurecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Beschränkte dingliche Rechte zG Baurecht
- Vormerkungen zG Baurecht
- Verkauf Baurechtsgrundstück
Literatur
- WIEGAND WOLFGANG, Basler Kommentar (BSK) ZGB II, N 71 Vorbemerkungen zu ZGB 641
- STREBEL LORENZ / LAIM HERMANN, Basler Kommentar (BSK) ZGB II, N 11 zu ZGB 655
Weiterführende Informationen
- Rechtsnatur
- Rechtsgrund-Ausweis | grundbuchrecht.ch
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