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Datenschutzrecht

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Gegendarstellungsrecht

Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Datenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gegendarstellungsanspruch charakterisiert sich wie folgt:

  • Definition
    • Gegendarstellung   =   Recht des Betroffenen, im entsprechenden Medium seine Sicht der Dinge darzustellen
  • Grundlagen
    • nDSG 32 Abs. 2 (Verweis auf ZGB 28g – ZGB 28l)
  • Rechtsnatur
    • Persönlichkeitsrecht
  • Gegenstand
    • Allgemein
      •  
    • Voraussetzungen
      • Unmittelbare Betroffenheit einer Person durch die Tatsachendarstellung in einem periodisch erscheinenden Medium
        • Publikation von Personendaten einer bestimmten oder bestimmbaren Person
      • Unmittelbare Betroffenheit
        • Person wurde in der Öffentlichkeit in ungünstigem «Licht» dargestellt bzw. ins Zwielicht gestellt
        • Eingriff mit gewisser Intensität
      • Tatsachenbehauptungen
        • Der Gegendarstellung sind nur Tatsachenbehauptungen zugänglich.
          • Gegendarstellungsfähig sind Andeutungen, die Tatsachenverbindungen bewirken (sog. indirekte Darstellungen) (vgl. BGE 112 II 468 f.)
          • Als Tatsache gilt nur, was bewiesen werden kann oder könnte (vgl. BGer vom 27.04.1998, Erw. 2a).
          • Schliesst die Meinungsäusserung eine Tatsache mit ein (sog. «gemischtes Werturteil»), so kann das Gegendarstellungsrecht gegenüber der Tatsachenfeststellung zur Geltung kommen (vgl. KuKo-ZGB-DÖRR, N 3 zu Art. 28g ZGB)
        • Nicht gegendarstellungsfähig sind Werturteile (= Ansichten)
      • Periodisch erscheinendes Medium
        • Generell
          • Die Voraussetzung des Vorliegens eines periodischen Mediums ist durch Auslegung zu bestimmen.
        • Medium
          • ZGB 28g erwähnt beispielhaft:
            • Presse
            • Radio
            • Fernsehen
          • Denkbar sind ferner:
            • Internet
            • Videotext
            • Teletext
            • usw.
        • periodisches Erscheinen
          • will heissen regelmässiges Erscheinen
      • Textvorgaben des Betroffenen an das Unternehmen
      • Fristwahrung
  • Funktion
    • Schutz vor einseitigen Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien, ohne Inanspruchnahme der Justiz
    • Schaffung von Waffengleichheit zwischen dem Einzelnen und dem Medienunternehmen
  • Gerichtliche Durchsetzung der Gegendarstellung
    • Formelle, inhaltliche und zeitliche Voraussetzungen der Gegendarstellung sowie Verfahren
      • ZGB 28h
      • Einschlägige Literatur und Rechtsprechung.

Die Details von nDSG 32

Literatur

  • KuKo-ZGB-DÖRR, 2018, N 3 + N 6 f. zu Art. 28g ZGB
  • BAERISWYL BRUNO / PÄRLI KURT / BLONSKI DOMINIKA (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Datenschutzgesetz (DSG), 2. Auflage, Bern 2023, N 49 ff. zu nDSG 32
  • ROSENTHAL DAVID, Das neue Datenschutzgesetz, in: Jusletter 16 November 2020, N 141 + N 140
  • BOLLIGER CHRISTIAN / FERAUD MARIUS / EPINEY ASTRID/HÄNNI JULIA, Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz, Schlussbericht, Bern 2011
  • DOMANIG ANDREA, Revision der ZPO, Aktueller Stand der Vorlage und Überblick über die geplanten Änderungen, Jusletter vom 17. Juni 2019
  • GRUBER MALTE, Bioinformationsrecht, Zur Persönlichkeitsentfaltung des Menschen in technisierter Verfassung, Tübingen 2015
  • MEIER REGINA, Revision im Datenschutzgesetz, kollektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht? Insbesondere durch die ideelle Verbandsbeschwerde, sui generis 2016
  • HÜRLIMANN DANIEL / ZECH HERBERT Rechte an Daten, sui-generis 2016, S. 98 ff.

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