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Datenschutzrecht

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Genugtuung

Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Datenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Genugtuungsanspruch charakterisiert sich wie folgt:

  • Definition
    • Genugtuung   =   Ausgleich für erlittene immaterielle Unbill
  • Grundlagen
    • nDSG 32 Abs. 2 i.V.m. ZGB 28a Abs. 3 i.V.m. OR 49 Abs. 2 und OR 47
  • Rechtsnatur
    • Ausservertraglicher Anspruch / unerlaubte Handlung
      • Leistung als Abgeltung für das vom Datenbearbeiter herbeigeführte seelische Leiden des Betroffenen
  • Gegenstand
    • Allgemein
    • Voraussetzungen
      • Immaterielle Unbill
        • Objektiv
          • Rechtfertigung der Genugtuung aufgrund der Schwere der Verletzung
            • Empfundener Schmerz (geringes Unbehagen genügt nicht)
        • Subjektiv
          • Die aus der Persönlichkeitsverletzung entstandene seelische Beeinträchtigung muss das, was der Betroffene im zwischenmenschlichen Umgang normalerweise Hinzunehmende (Sozialadäquanz) markant übersteigen.
      • Widerrechtlichkeit
        • Eine anderweitige Wiedergutmachung hat zu fehlen
      • Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang
        • Reduziertes Regelbeweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit
      • Verschulden
  • Funktion
    • Ausgleich für erlittene immaterielle Unbill
  • Grundsatz
    • Allgemein
      • Schwere der widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung durch Personendatenbearbeitung muss eine Genugtuung rechtfertigen
    • Höhe der Genugtuung
      • Festsetzung nach gerichtlichem Ermessen
    • Alternative
      • Anstelle einer Geldleistung ist eine andere Art der Genugtuung denkbar:
        • zB Urteilspublikation (vgl. ZGB 28a Abs. 2)
  • Schranken
    • Beweislast
      • Der Kläger hat das Vorliegen der Voraussetzungen zur Geltendmachung von Genugtuungsansprüche zu beweisen

Die Details von nDSG 32

Literatur

  • BAERISWYL BRUNO / PÄRLI KURT / BLONSKI DOMINIKA (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Datenschutzgesetz (DSG), 2. Auflage, Bern 2023, N 39 ff. zu nDSG 32
  • ROSENTHAL DAVID, Das neue Datenschutzgesetz, in: Jusletter 16 November 2020, N 141 + N 140
  • BOLLIGER CHRISTIAN / FERAUD MARIUS / EPINEY ASTRID/HÄNNI JULIA, Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz, Schlussbericht, Bern 2011
  • DOMANIG ANDREA, Revision der ZPO, Aktueller Stand der Vorlage und Überblick über die geplanten Änderungen, Jusletter vom 17. Juni 2019
  • GRUBER MALTE, Bioinformationsrecht, Zur Persönlichkeitsentfaltung des Menschen in technisierter Verfassung, Tübingen 2015
  • MEIER REGINA, Revision im Datenschutzgesetz, kollektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht? Insbesondere durch die ideelle Verbandsbeschwerde, sui generis 2016
  • HÜRLIMANN DANIEL / ZECH HERBERT Rechte an Daten, sui-generis 2016, S. 98 ff.

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