Einleitung
Der Freelancer bzw. freie Mitarbeiter hat als Selbständigerwerbender alle steuerlichen Pflichten zu beachten, abhängig von der Rechtsform seines Auftretens und den Umsätzen und weiteren Kautelen:
Auch für den Freelancer (freier Mitarbeiter) gelten die Steuergrundlagen und die üblichen Steuerarten:
- Direkte Steuern
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Kantonale Steuern
- Verrechnungssteuer
- Normen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Zinsbesteuerung
- Stempelabgaben
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Übrige Steuern
- Biersteuer
- Tabaksteuer
- Besteuerung gebrannter Wasser (Alkoholsteuer)
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Automobilsteuer
- Mineralölsteuer
- Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette)
- Spielbankenabgabe
- Zölle
- CO2-Abgabe
- Abgaben
- Emissionsabgabe
Je nach Einsatz oder Funktion des Freelancers, hat er die eine andere Steuer resp. Abgabe zu beachten.
Nachfolgend soll nur bestimmte Steuern aus dem grossen Querschnitt-Thema angesprochen werden:
Literatur
- Allgemein
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9. Aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018
- Abgrenzung selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit
- LANZ RAPHAEL, Die Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungs-, Steuer- und Zivilrecht, in: AJP/PJA 12/1997, S. 1463 ff.