Steuergrundlagen
Die Besteuerungsmethode ist für Einzelfirma und Personengesellschaften eine andere (Besteuerung des Gesellschafters mangels eigener Rechtspersönlichkeit der Unternehmen) als für die Kapitalgesellschaften (juristischen Personen, mit eigener Rechtspersönlichkeit), wo das Unternehmen selber besteuert wird und der Anteilseigner wie der Privatmann mit Aktien im Portfolio:
- Regeln des Selbständigerwerbenden (Einkommens- und Vermögenssteuern), wenn er auftritt mit einer
- Einzelfirma
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- Unternehmenssteuern (Ertrags- und Kapitalsteuern) und Privatpersonenbesteuerung (Einkommens- und Vermögenssteuern), wenn er auftritt mit einer Kapitalgesellschaft (juristische Person) auftritt:
- Unternehmenssteuern
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Besteuerung als Mitarbeiter und Gesellschafter, aber auch als Privatperson
- Unternehmenssteuern
Steuerverfahren
Die Steuerdeklaration ist an bestimmte Verfahren und Abläufe gebunden (sog. Steuerverfahrensrecht):
Steuersanktionen
Verletzt der Steuerpflichtige Verfahrensvorschriften oder hinterzieht er gar Steuern (sog. Steuerhinterziehung) und verwendet hiezu gar Dokumente oder Urkunden (sog. Steuerbetrug) können oder müssen die Steuerbehörden bestimmte Massnahmen ergreifen (sog. Steuerstrafrecht):
Einzelfallabhängigkeit
Dieser Überblick ersetzt eine genaue steuerliche Beurteilung im konkreten Einzelfall nicht.
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018
Judikatur
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- StE 2017 B 23.1 Nr. 88 (freischaffender Künstler)
Weiterführende Informationen
- Besteuerung Selbständigerwerbender
- Unternehmenssteuern | unternehmenssteuern.ch
- Besteuerung Privatpersonen | besteuerung-privatpersonen.ch
- Mehrwertsteuern | mehrwertsteuern.ch