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Home-Office Arbeit

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HOA mit neuem Arbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Statt der einseitigen Leistungsortbestimmung durch Arbeitgeberweisung, Vertragsänderung und Änderungskündigung empfiehlt sich aus folgenden Gründen die Home Office-Arbeit (HOA) durch einen neuen Arbeitsvertrag zu verabreden:

  • Rechtssicherheit
  • Transparenz
  • (unmittelbar) übereinstimmende Willensbildung bzw. –erklärung (und schriftliche Niederlegung in einem neuen Arbeitsvertrag (HOA-Arbeitsvertrag)
    • im Gegensatz zur einseitig erklärten Leistungsortbestimmung
    • im Gegensatz zur Änderungskündigungs-motivierten Leistungsortbestimmung
  • Individuelle Regelung.

Den Arbeitsvertragsparteien stehen v.a. zwei Möglichkeiten für die Vereinbarung der Home Office-Arbeit zur Verfügung:

In zeitlicher Hinsicht lassen sich die zwei Regelungs-Möglichkeiten unterscheiden in:

  • Ursprüngliche HOA-Regelung
  • Nachträgliche HOA-Regelung
    • Der Arbeitnehmer, der bisher in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers tätig war, soll den Leistungsort ins Home Office-verlegen, auf Basis eines neuen HOA-Arbeitsvertrag (EAV).

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