LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

HOA auf Weisungsbasis?

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In einem gewissen Rahmen lässt das Weisungsrecht des Arbeitgebers seine Bestimmung des Arbeitsorts des Arbeitnehmers zu.

Ob und inwieweit das Weisungsrecht des Arbeitgebers als Gestaltungsfaktor zulässig ist bzw. wirkt und ausgeübt werden kann, ist im Einzelnen zu beleuchten:

Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Grundlagen
    • OR 321d Abs. 1
    • OR 321a Abs. 1
  • Weisungsart
    • Konkretisierung des Orts der Arbeitsausführung
      • = individuell-konkrete Zielanweisung
  • Weitere Detailinformationen

Schranken des Weisungsrechts

  • Grundlagen
    • OR 20 Abs. 1
  • Die einzelnen Schranken
    • Keine unmöglichen, widerrechtlichen oder unsittlichen Weisungen
    • Beachtung der Fürsorgepflicht
    • Pflicht zur schonenden Rechtsausübung
    • Beachtung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen
  • Weitere Detailinformationen

Vertraglich vereinbartes Weisungsrecht

Weisungsrecht basierend auf der Arbeitnehmer-Treuepflicht

  • Grundlagen
    • OR 321a
  • Arbeitnehmer-Treuepflichten
    • Pflicht des Arbeitnehmers, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren (wobei der Arbeitgeber auf der anderen Seite auf die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten hat (Fürsorgepflicht; OR 328))
    • Pflicht des Arbeitnehmers, aus dringenden betrieblichen Gründen (Brand, Wasserschaden, Umbau u.ä.) seine Arbeit vorübergehend an einem andern Ort auszuführen
      • Zumutbarkeitsbeurteilung im konkreten Einzelfall
      • Mehrkostenübernahme durch den Arbeitgeber
      • Mitberücksichtigung familiärer Arbeitnehmerpflichten durch den Arbeitgeber
    • HOA-Leistung in einer Ausnahmesituation
      • HOA-Ausnahmeeinsatz nur mit grosser Zurückhaltung
      • Kein primäres Abstellen auf wirtschaftliche Überlegungen
      • Zeitliche Dringlichkeit
      • Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer
      • Beurteilung des konkreten Einzelfalls
    • HOA-Leistung als Mittel zur Wahrung des Betriebsfriedens
      • HOA als Alternative für eine Freistellung, Zustimmung des Arbeitnehmers vorausgesetzt
  • Weitere Detailinformationen

Weisungspflicht des Arbeitgebers basierend auf seiner Fürsorgepflicht

  • Grundlagen
    • OR 328 ff.
  • Schutzmassnahmen aus Fürsorge
    • HOA einer Arbeitnehmerin, weil deren Kleinkind krank und pflegebedürftig ist
    • HOA bei Epidemie
    • HOA bei Unruhen in der Region der Arbeitgeberzentrale
    • HOA bei Fahrpersonalstreiks
    • HOA eines der sexuellen Belästigung bezichtigten Arbeitnehmers, bis zur Sachverhaltsklärung (mildere Sanktion als Freistellung)
  • Weitere Detailinformationen

Versetzungsklausel (vertraglich vereinbartes Weisungsrecht des Arbeitgebers)

  • Grundlagen
    • OR 319 i.V.m. OR 321d Abs. 2
  • Definition
    • Versetzungsklausel   =   Abrede zugunsten des Arbeitgebers eine Verlegung des Arbeitsortes einseitig durchzusetzen
  • Versetzungsvoraussetzungen
    • Versetzungsklausel alleine ist keine genügende Rechtsgrundlage für eine HOA-Versetzung
    • HOA erfordert – trotz Versetzungsklausel – immer noch das (ausdrückliche) Arbeitnehmereinverständnis
    • HOA darf nicht zu einer Erhöhung des Arbeitspensums führen
    • ggf. Abrede, wonach ein Wohnortswechsel des Arbeitnehmers zu keiner HOA-Aufhebung führe
  • Voraussetzungen für eine Versetzungs-Umsetzung
    • Versetzungseinwilligung im Zeitpunkt der Arbeitsvertragsunterzeichnung
    • Rücksichtnahme des Arbeitgebers auf die Interessen des Arbeitnehmers
    • Keine Persönlichkeitsverletzung durch die Versetzungsanordnung
    • Keine Verletzung von Treu und Glauben durch die Versetzung
    • HOA bei Abrede als alternativer Arbeitsort
    • HOA nur nach rechtzeitiger bzw. frühzeitiger Ankündigung, v.a. die Vertragsunterzeichnung mit der Versetzungsklausel weit zurück liegt
  • Weitere Detailinformationen

Rechtswidrige Arbeitsort-Weisung

  • Grundlagen
    • OR 321d Abs. 2
  • Befolgungspflicht im Rahmen der rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts
    • Grundsatz
      • HOA-Verweigerung des Arbeitnehmers ohne rechtliche Folgen
    • Ausnahme
      • Verletzung der Befolgungspflicht, wenn der Arbeitnehmer in Ausnahmesituationen die HOA-Tätigkeit verweigert
    • Stillschweigende Genehmigung auch einer rechtswidrigen HOA-Weisung
      • Je länger die HOA widerspruchslos ausgeübt wird, desto darf von einer Zustimmung ausgegangen werden
  • Weitere Detailinformationen

Fazit

Diverse rechtliche Schranken (siehe oben) hindern den Arbeitgeber daran, gestützt auf sein Weisungsrecht gemäss OR 321d einseitig eine Home Office-Tätigkeit anzuordnen.

Vor allem fehlt dem Arbeitgeber die Verfügungsmacht über die privaten Wohnräume des Arbeitnehmers.

Der Schutzgedanken von OR 328 und das Prinzip der schonenden Rechtsausübung beschränken das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die Verrichtung der Home Office-Tätigkeit selber bzw. einseitig anzuordnen.

Schliesslich führt eine Anordnung der Home Office-Arbeit zu einer Erweiterung der vertraglichen Arbeitnehmerpflichten (Zurverfügungstellung Arbeitsraum etc.), was eine Änderung des Arbeitsvertrages bedingt:

Literatur

  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
    • MÜLLER ROLAND, Übertragung neuer Aufgaben und Zuweisung eines neuen Arbeitsortes ohne Änderung des Arbeitsvertrags, in: AJP 4/1999, S. 454 – 460
  • Schranken des Weisungsrechts des Arbeitgebers
    • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 3. Auflage, Basel 2014, N 3a zu Art. 321d
    • MÜLLER ROLAND, Übertragung neuer Aufgaben und Zuweisung eines neuen Arbeitsortes ohne Änderung des Arbeitsvertrags, in: AJP 4/1999, S. 454 – 460
  • Vertraglich vereinbartes Weisungsrecht
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 321d
  • Weisungsrecht aus Arbeitnehmertreue
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 7 zu OR 321a
  • Weisungspflicht aus Arbeitgeberfürsorge
  • Versetzungsklausel
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 5 zu OR 321c und N 3 zu OR 321d, m.w.H.
  • Rechtswidrige Arbeitsortweisung
    • PORTMANN WOLFGANG / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Schweizerisches Arbeitsrecht, 3. Auflage, Zürich / St. Gallen 2013, N 581
    • PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 7 zu OR 321d

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.