Gegenstand notwendiger Auslagen (Spesen) können bilden:
- Auslagen aus der beruflichen Tätigkeit
- Software-Lizenzkosten
- Portokosten
- Telekommunikationskosten
- Energiekosten
- Auslagen, die unabhängig von der Arbeitsleistung anfallen
- Kosten des privaten Internets
- Mobiltelefonabonnement
- Mietkosten
Gesetzestexte
Art. 327 OR C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen / 1. Arbeitsgeräte und Material
Vi. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen
1. Arbeitsgeräte und Material
1 Ist nichts anderes verabredet oder üblich, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die dieser zur Arbeit benötigt.
2 Stellt im Einverständnis mit dem Arbeitgeber der Arbeitnehmer selbst Geräte oder Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung, so ist er dafür angemessen zu entschädigen, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist.
Art. 327a OR C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen / 2. Auslagen / a. im Allgemeinen
2. Auslagen
a. im Allgemeinen
1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.
2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann als Auslagenersatz eine feste Entschädigung, wie namentlich ein Taggeld oder eine pauschale Wochen- oder Monatsvergütung festgesetzt werden, durch die jedoch alle notwendig entstehenden Auslagen gedeckt werden müssen.
3 Abreden, dass der Arbeitnehmer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise selbst zu tragen habe, sind nichtig.
Literatur
- HOA im Interesse des Arbeitgebers
- PULVER BERNHARD / MAHON PASCAL / GUY-ÉCABERT CHRISTINE (Hrsg.), Aspect juridique du télétravail, Annexe au rapportet nouvelles formes de travail, in: Programme Technology Assessment, Conseil Suisse de la Science et de la Technologie, Bern 2000, Rz 214.3
- HOA im Interesse des Arbeitnehmers
- CARUZZO PHILIPPE, Le contrat individuel de travail. Commentaire des articles 319 à 341 du Code des obligations, Zürich 2009, N 1 zu OR 327a
Judikatur
- HOA im Interesse des Arbeitgebers
- BGE 2A.277/2003 vom 18.12.2003
- BGE vom 23.08.1990, in: ASA 60, 341
- HOA im Interesse des Arbeitnehmers
- BGE 2A.277/2003 vom 18.12.2003
Weiterführende Informationen
- Arbeitnehmer-Infrastruktur
Weiterführende Informationen
- Spesen
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