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Home-Office Arbeit

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Checkliste Coronavirus (COVID-19): Home-Office in der Pandemiezeit

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste Coronavirus (COVID-19): Home-Office in der Pandemiezeit

Der vom Bundesrat angesichts des Coronavirus (COVID-19) mittels Notrecht veranlasste Lockdown (auch: Shutdown) hat bei den Büro-Jobs zur Arbeit im Home-Office geführt und dabei zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen aufgeworfen:

Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur Home-Office-Arbeit verpflichten?

  • In Normalzeiten
    • Bei normalen Verhältnissen kann ein Arbeitgeber nicht ohne weiteres einseitig die Home-Office-Arbeit anordnen
  • In Pandemiezeiten
    • Die Corona-Pandemie und das Notrecht des Bundesrats haben eine andere Situation geschaffen:
      • Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht, dafür zu sorgen, dass die durch den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angeordneten Arbeitsvorgaben während der Arbeit eingehalten und umgesetzt werden:
        • Wenn möglich Home-Office-Arbeit
      • Die Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber die Treuepflicht, aktuell einer Home Office-Anweisung des Arbeitgebers nachzukommen, sofern und soweit keine besonderen Umstände entgegenstehen

Muss ein Arbeitgeber allen Arbeitnehmern die Home-Office-Tätigkeit ermöglichen?

  • Grundsätze
    • Nein, es besteht keine Arbeitgeber-Pflicht, den Arbeitnehmern die Home-Office-Arbeit zu ermöglichen
    • Arbeitnehmer, die ohne Arbeitgeber-Einverständnis von zu Hause aus arbeiten, riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen:
    • Coronavirus-Verdachtsfall im Betrieb
      • Erfordernis einer Einzelfallbeurteilung
  • (pandemie-bedingte) Ausnahmen
    • Die Covid-19-Verordnung 2 enthält nun eine Art Kompromiss:
      • Der Arbeitgeber ermöglicht besonders gefährdeten Arbeitnehmern ihre Arbeitspflicht von zu Hause aus zu erfüllen, nämlich:
        • Personen ab 65 Jahren
        • Personen mit Bluthochdruck
        • Personen mit Diabetes
        • Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
      • Optionen des Arbeitgebers:
        • ggf. Zuweisung einer gleichwertigen Ersatzarbeit
        • Vorort-Beschäftigung gefährdeter Mitarbeiter nur unter strengen Auflagen
        • Ausschluss des Kontakts mit anderen Personen oder
        • Angemessene Schutzmassnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung, falls die Präsenz unabdingbar ist
      • Sind die Optionen nicht realisierbar, darf der Arbeitnehmer zu Hause bleiben und der Arbeitgeber muss weiterhin den Lohn bezahlen

Home Office-Ausstattungspflicht des Arbeitgebers?

  • Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer mit der für die Arbeitserledigung notwendigen Infrastruktur auszurüsten:
    • Geräte
    • Betriebsmaterial
    • Verbrauchsmaterial
  • Betriebsmaterial
    • Dazu gehört ggf. auch die Ausstattung für das Home-Office mit Druckerpatronen, Papier, sofern er dies angeordnet hat

Wer hat die Home Office-Kosten und -Spesen zu tragen?

  • Freiwillige Home Office-Arbeit
    • Grundsätzlich müssen Kosten, die durch freiwilliges Home-Office entstanden sind, nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden
  • Unfreiwillige Home Office-Arbeit
    • Gerate und Material
      • Falls die Arbeitnehmer eigene Geräte oder Material für die Arbeitserledigung zur Verfügung stellen, sind sie dafür angemessen zu entschädigen
    • Spesen
      • Berufsnotwendige und belegte Spesen wären durch den Arbeitgeber
        • zB Telefonabonnemente, sofern und soweit der Arbeitgeber nicht bereits einen Teil bezahlte
        • zB Stromkosten
        • etc.

Wer haftet bei einem Infrastruktur-Ausfall?

  • Gewährung der Home Office-Tätigkeit durch den Arbeitgeber
    • Wenn der Arbeitgeber Home-Office gewährt, trägt er die damit verbundenen Risiken, wie Störungen und Leistungsverhinderung
      • Unterbruch der Telekom- und Internet-Verbindung
      • Stromausfall
    • Lohnzahlungspflicht trotz ausbleibender Arbeit
      • Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit zuweisen oder ihn anweisen, die Arbeit am Betriebsstandort zu erledigen
  • Vom Arbeitnehmer schuldhaft verursachte Störung
    • Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer die Störung schuldhaft verursachte

Wann haften die Arbeitnehmer?

  • Grundsätze
    • Die Arbeitnehmer haften für den Schaden, den sie dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig verursachen
      • zB Verlust oder Beschädigung des Notebooks
      • zB Verlust oder Diebstahl von Betriebsdaten
  • Arbeitgeberweisungen
    • Arbeitgeber sollte Weisungen oder Vorschriften erlassen, die solche Vorkommnisse und deren Folgen regeln

Handhabung sensibler Daten im Home Office?

  • Grundsätze
    • Die Geheimhaltungspflicht und der Datenschutz gelten auch für die Home-Office-Tätigkeit
  • Weisungen
    • Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich an die entsprechenden Arbeitgeber-Weisungen zu halten
  • Überwachung
    • Der Arbeitgeber hat sicherstellen, dass die Einhaltung von Geheimhaltung und Datenschutz auch im Home-Office möglich ist, durch:
      • zB Bereitstellung genügend geschützter IT-Hardware
      • zB Übernahme der Kosten für Sicherheitsprogramme auf privaten Geräten der Arbeitnehmer

Sind im Home Office Ruhezeiten einzuhalten?

  • Einhaltungspflicht
    • Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes (ArG) zu den Ruhezeiten, zum Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit gelten grundsätzlich auch für die  Home Office-Tätigkeit
  • Bewilligungsfähigkeit bzw. Bewilligungspflicht?
    • Ungeklärt ist, ob bei besonderen Umständen Bewilligungen, zB für Nacht- und Sonntagsarbeit, einzuholen sind

Besteht im Home-Office eine Arbeitszeiterfassungs-Pflicht?

  • Grundsatz
    • Die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung besteht auch bei der Home-Office-Tätigkeit
    • Ziele
      • Arbeitnehmerschutz
      • Kontrolle der Arbeitszeit-Erfüllung
  • Ausnahmen
    • Arbeitnehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind von Arbeitszeiterfassung dispensiert:
      • grosse Arbeitsautonomie
      • Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120 000
      • Anwendung eines entsprechenden Gesamtarbeitsvertrags (GAV)
  • Arbeitgeberweisungen
    • Der Arbeitgeber kann zusätzlich Regeln aufstellen:
      • Reaktionszeiten (Zeitlimits für die E-Mail-Beantwortung)
      • Erreichbarkeit
      • gewisse Aufsicht, ob der Angestellte im Home-Office tatsächlich arbeitet
    • Arbeitszeit-Kontrolle nur mit Mitteln, die die Privat- und Geheimsphäre des Arbeitnehmers nicht verletzen

Können Arbeitnehmer die Kosten für den Home Office-Arbeitsplatz von den Steuern absetzen?

  • Grundsätze
    • Der Steuerabzug für ein privates Arbeitszimmer (Anteil für Miete, Strom, Heizung und Reinigung sind an strenge Voraussetzungen gebunden
      • Erledigung eines wesentlichen Teils der beruflichen Tätigkeit im privaten Arbeitszimmer
      • Verwendung des Arbeitszimmers zur Hauptsache für berufliche Zwecke
      • Arbeitgeber stellt dafür keinen geeigneten Raum bereit
  • Dauerndes Home Office
    • Steuerabzug denkbar
    • Ob und inwieweit Steuerabzug möglich ist, wenn der Arbeitgeber alle Kosten ersetzt, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen
  • Vorübergehenden Home Office
    • Bei vorübergehendem Home-Office von einigen Wochen, zB während der Dauer von COVID-19, dürfte die Zulassung eines Steuerabzugs zu bezweifeln sein.

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