Der Arbeitnehmer hat, auch wenn von Ferne die Gedanken zur Home Office-Arbeit nach wenigen Überlegungen wirkt, doch etliche Einflüsse (Arbeitsort, Einfluss auf sein Heim und seine Angehörigen sowie finanzielle Aspekte etc.) zu berücksichtigen:
- Arbeiten
- Bereitschaft zur Home Office-Arbeit, auch Akzeptanz seitens Partner und ggf. der Kinder
- Arbeitspensum
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Büro-Wohnen
- Eigenes Raumangebot für Home Office-Arbeit
- Zulässigkeit der Home Office-Tätigkeit in der Wohnung
- Abklärung in Mietvertrag u/o Vermieter, ob in Wohnung / Haus ein Büro genutzt bzw. eingerichtet werden darf
- Infrastrukturangebot
- Internetanschluss und seine Leistungsfähigkeit
- Infrastrukturvoraussetzungen für zusätzliche Telefon- und Telefax-Anschlüsse (nebst Privatanschluss) usw.
- Kommunikation mit Arbeitgeber
- Grundsatz
- Ohne andere Weisung ist u.E. der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über alles Wesentliche, die er zu Hause bei seiner Arbeit feststellen kann und der Arbeitgeber voraussichtlich nicht wahrnehmen kann; diese „Bringpflicht“ des Arbeitnehmers fusst nebst der Arbeitnehmertreue auf dem Umstand, dass dem Arbeitgeber verboten ist, den Arbeitnehmer aus Persönlichkeitsschutzgründen zu überwachen
- Kommunikations-Spielregeln des Arbeitgebers
- gemäss Weisung
- gemäss HOA-Arbeitsvertrag
- gemäss HOA-Reglement
- Meldepflicht bei Unterbeschäftigung im Home Office
- Ergeben sich Situationen, wo der Arbeitnehmer temporär oder dauernd unterbeschäftigt ist, trifft ihn die Obliegenheit, dies dem Arbeitgeber zu melden
- Temporäre Unterbeschäftigung
- zB Ausstehende Klienten-, Gegenparteien- oder Behörden-Antworten
- zB Fehlende Arbeitsgrundlagen des Arbeitgebers
- Dauernde Unterbeschäftigung
- zB weniger CallCenter-Anfragen
- Temporäre Unterbeschäftigung
- Es gilt Missverständnisse über die Auslastung des HO-Mitarbeiters zu vermeiden
- Ergeben sich Situationen, wo der Arbeitnehmer temporär oder dauernd unterbeschäftigt ist, trifft ihn die Obliegenheit, dies dem Arbeitgeber zu melden
- Kommunikations-Eigeninteresse des Arbeitnehmers
- Bedürfnisse anmelden
- Technik / Infrastruktur
- Kommunikation mit Zentrale
- Arbeitszeiten / Erreichbarkeiten
- Sonstiges
- Es ist ein Fakt, dass Mitarbeiter im Home Office weniger Entwicklungsmöglichkeiten und Karriere-Chancen erhalten, weil sie extern arbeiten und dadurch im Betrieb weniger wahrgenommen werden
- Es liegt daher Arbeitnehmer, sich durch Kontakte mit Kollegen und gelegentliche Besuche der Betriebszentrale zu informieren und auf sich aufmerksam zu machen
- Bedürfnisse anmelden
- Grundsatz
- Finanzielles
- Lohnrelation
- Kostenersatz
- Auslagenersatz
- Steuern
- Abzugsfähigkeit Arbeitszimmer
- Berücksichtigung allf. Mietentschädigung des Arbeitgebers
- uam
Literatur
- Nowotny Valentin, Führen mit Telefon, E-Mail, Video, Chat & Co., Stuttgart 2019, 254 Seiten
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Coronavirus (COVID-19)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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