LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

Arbeitnehmerseitige Aspekte

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat, auch wenn von Ferne die Gedanken zur Home Office-Arbeit nach wenigen Überlegungen wirkt, doch etliche Einflüsse (Arbeitsort, Einfluss auf sein Heim und seine Angehörigen sowie finanzielle Aspekte etc.) zu berücksichtigen:

  • Arbeiten
    • Bereitschaft zur Home Office-Arbeit, auch Akzeptanz seitens Partner und ggf. der Kinder
    • Arbeitspensum
    • Arbeitszeiten und Ruhezeiten
  • Büro-Wohnen
    • Eigenes Raumangebot für Home Office-Arbeit
    • Zulässigkeit der Home Office-Tätigkeit in der Wohnung
      • Abklärung in Mietvertrag u/o Vermieter, ob in Wohnung / Haus ein Büro genutzt bzw. eingerichtet werden darf
    • Infrastrukturangebot
      • Internetanschluss und seine Leistungsfähigkeit
      • Infrastrukturvoraussetzungen für zusätzliche Telefon- und Telefax-Anschlüsse (nebst Privatanschluss) usw.
  • Kommunikation mit Arbeitgeber
    • Grundsatz
      • Ohne andere Weisung ist u.E. der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über alles Wesentliche, die er zu Hause bei seiner Arbeit feststellen kann und der Arbeitgeber voraussichtlich nicht wahrnehmen kann; diese „Bringpflicht“ des Arbeitnehmers fusst nebst der Arbeitnehmertreue auf dem Umstand, dass dem Arbeitgeber verboten ist, den Arbeitnehmer aus Persönlichkeitsschutzgründen zu überwachen
    • Kommunikations-Spielregeln des Arbeitgebers
      • gemäss Weisung
      • gemäss HOA-Arbeitsvertrag
      • gemäss HOA-Reglement
    • Meldepflicht bei Unterbeschäftigung im Home Office
      • Ergeben sich Situationen, wo der Arbeitnehmer temporär oder dauernd unterbeschäftigt ist, trifft ihn die Obliegenheit, dies dem Arbeitgeber zu melden
        • Temporäre Unterbeschäftigung
          • zB Ausstehende Klienten-, Gegenparteien- oder Behörden-Antworten
          • zB Fehlende Arbeitsgrundlagen des Arbeitgebers
        • Dauernde Unterbeschäftigung
          • zB weniger CallCenter-Anfragen
      • Es gilt Missverständnisse über die Auslastung des HO-Mitarbeiters zu vermeiden
    • Kommunikations-Eigeninteresse des Arbeitnehmers
      • Bedürfnisse anmelden
        • Technik / Infrastruktur
        • Kommunikation mit Zentrale
        • Arbeitszeiten / Erreichbarkeiten
        • Sonstiges
      • Es ist ein Fakt, dass Mitarbeiter im Home Office weniger Entwicklungsmöglichkeiten und Karriere-Chancen erhalten, weil sie extern arbeiten und dadurch im Betrieb weniger wahrgenommen werden
      • Es liegt daher Arbeitnehmer, sich durch Kontakte mit Kollegen und gelegentliche Besuche der Betriebszentrale zu informieren und auf sich aufmerksam zu machen
  • Finanzielles
    • Lohnrelation
    • Kostenersatz
    • Auslagenersatz
    • Steuern
      • Abzugsfähigkeit Arbeitszimmer
      • Berücksichtigung allf. Mietentschädigung des Arbeitgebers
  • uam

Literatur

  • Nowotny Valentin, Führen mit Telefon, E-Mail, Video, Chat & Co., Stuttgart 2019, 254 Seiten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.