Einleitung
Vorab stellt sich die Frage, wer ursprünglich und v.a. nachträglich den Arbeitsort bestimmt. Ursprünglich ergibt sich der Arbeitsort meistens durch das Stellenangebot. Organisatorische und / oder branchenmässige Veränderungen beim Arbeitgeber können zum Bedürfnis einer nachträglichen Arbeitsort-Verlegung führen.
Kann der Arbeitgeber den Leistungsort einseitig bestimmen, und wenn nein, wie kann er die Veränderung, insbesondere eine Home Office-Tätigkeit, herbeiführen?
Diese Fragen sind Gegenstand der Unterkapitel
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