Die Steuern des HOA-Unternehmers gestalten sich wie folgt:
Ausgangslage
- Home Office wird vom Steuerpflichtigen als Selbständigerwerbender im Auftragsverhältnis betrieben, für einen in- oder ausländischen Auftraggeber
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
Steuersubjekt
- Home Office-Unternehmer als natürliche Person
- Organisationsformen
- Einzelfirma
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
- Organisationsformen
Grundlage
Besteuerungsort
- Wohnsitz des Home Office-Unternehmers
- Steuerausscheidung, falls der Unternehmenssitz anderswo ist oder weitere Betriebsstätten bestehen
Grundlage
Einkommensbemessung
- Grundsätzliches
- Einkommensbesteuerung nach (Steuer-)Bilanz des HOA-Unternehmers
- Weitere Detailinformationen
Sozialabgaben
Grundsätzliches
- Abgabepflicht nach den Unternehmerregeln für Einzelfirma oder Personengesellschaften
Weitere Detailinformationen
MWST
- Eine Mehrwertsteuerpflicht dürfte – Einzelfallabklärung vorbehalten – nur bei einer selbständigerwerbender Erwerbstätigkeit mit dem deklarationspflichtigen Minimalumsatz gegeben sein
Judikatur
- BGer 2C_795/2015 + 2C_796/2015 vom 03.05.2016 (Home Office als nicht geschäftsmässig begründeter Aufwand)
Literatur
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | froriep.com
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | kmu-magazin.ch
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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