Eigengeschäfte im Ausland oder Geschäfte mit ausländischen Vertragspartnern gehören zum Grundkonzept von „Born Globals“. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ausländische Rechtssysteme und das Rechtsverständnis in den jeweiligen Staaten von jenen des Heimatstaats Schweiz abweichen (andere Länder, andere Sitten).
Das „Born Global“ kommt nicht umhin, die anwendbaren Rechte in internationalen Vertragssachverhalten und Fallstricke der Rechtssysteme der anvisierten ausländischen Märkte vor dem Markteintritt zu kennen, zB:
- Anwendbares Recht
- Angloamerikanisches Recht
- Rom I
- UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) (Unterstellung ja oder nein?)
- internationalen Regelwerken (insbesondere Incoterms 2010)
- Gerichtsstand
Hiezu ist auch entsprechender Rat bei ausländischen Anwaltskanzleien einzuholen und im Unternehmen ein Vertragsmanagement-System einzurichten.
Bei der Vorbereitung ist zu unterscheiden zwischen Statusangelegenheiten und Vertragsverhältnissen etc. mit Dritten:
Statuselemente
- Firmenrechte (Name der Unternehmung
- Urheberrechte
- Markenrechte
- Patentrechte
- Designrechte
- Betriebsstätte
- Zweigniederlassung
- Tochtergesellschaft
- Gewerbebewilligungen
- Arbeitsbewilligungen
- Steuern
- etc.
Vertragsverhältnisse
- Vertragsverantwortung
- Geschäftspartner / Gegenparteirisiken (ein wichtiger Aspekt > Geschäfte nur mit Partnern von Handschlagqualität)
- Vertragsmanagement
- Vertragsgestaltung
- etc.
- Materielles Recht
- etc.
Bei den Statusfragen ist zu prüfen, ob beim klassischen Vertrieb aus Glaubwürdigkeits- und Haftungsbeschränkungsgründen nicht Vertriebsgesellschaften nach dem Recht des Ziellandes zu gründen sind. Bei webbasierten Geschäftsmodellen wird dies erst ab einem bestimmten Umsatzvolumen praktiziert.
Bei Vertragsverhältnissen sollte das Lieferanten oder Kundenverhältnis permanent überwacht und betreut werden, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, womöglich auch durch ein Kurzschliessen der anderen Vertragspartner. Es empfiehlt sich rechtzeitig zu befassen und ggf. Rat einzuholen. Zu denken ist vor allem an folgende Fälle:
- Zusammenarbeit
- Rahmen-, Zuliefer-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Lizenzverträge
- Leistungs- und Produktbeschreibung (Spezifikationen), Qualitätssicherung und Gewährleistung bzw. Garantie
- Allgemeine Lieferbedingungen (ALB) / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- veränderte Verhältnisse
- Preisanpassung
- Force Majeure
- Leistungsstörungen
- Preisanpassung, nachträgliche Sicherung
- Liefer- und Abnahmepflichten / Rücktrittsrechte etc.
- Liefer- und Zahlungsverzögerungen, Zwangsvollstreckung
5 wichtige Startup-Erfolgsfaktoren
- IDEE (INNOVATIVE GESCHÄFTSIDEE)
- TEAM
- BUSINESS MODEL (GESCHÄFTSMODELL)
- FINANZIERUNG
- TIMING
Weiterführende Informationen
Prozessuales
- Schlichtungsverfahren | schlichtungsverfahren.ch
- Zivilprozess | zivilprozess.ch
- Klagen | prozessieren.ch
- Abwehren | prozessieren.ch
- Schiedsgerichtsbarkeit | schiedsgerichtsbarkeit.ch
Urheberrechtsstreitigkeit
- Rechtsschutz | urheberrechte.ch
- Prozess | urheberrechte.ch
Patentstreitigkeit
- Patentverletzung | patente.ch
Markenrechtsstreitigkeit
- Markenverletzung | markenrechte.ch
Designstreitigkeit
- Rechtsschutz | designrechte.ch
Domainstreitigkeit
- Domainbesetzung: Streitbeilegungsverfahren | ict-law.ch
- Domainbesetzung: Klage | ict-law.ch
Arbeitsstreitigkeit
- Arbeitsvertrag international | internationales-vertragsrecht.ch
- Arbeitsprozess | arbeits-prozess.ch
- Arbeitsstreitigkeit / Arbeitsprozess | arbeits-recht.ch
Prozesskostenversicherung
- Rechtsschutzversicherungen | rechtsschutzversicherungen.ch
Prozessfinanzierung
- Prozessfinanzierungen | prozessfinanzierungen.ch