Grundsätzliches
Der Entscheid zum Wechsel in die Selbständigkeit sollte nicht überhastet, sondern in aller Ruhe getroffen werden.
Der Gründer sollte sich Zeit nehmen, um seine Geschäftsidee in allen Szenarien durchzuspielen und zu plausibilisieren. Der Unternehmensgründer sollte eine Standortbestimmung zur persönlichen Ausgangslage machen:
Eigenes Profil
- Lebensgefühl
- Ausreichender innerer Antrieb für die Unternehmer-Herausforderung?
- Charakter
- Charakterzug eines Unternehmers?
- Alter
- Nicht zu alt, aber auch nicht zu jung
- Fachkenntnisse
- Genügende Ausbildung?
- Weiterbildung für aktuelles Wissen?
- Branchenerfahrung?
- Finanzen
- Finanzverhältnisse klären und Finanzmittel sicherstellen
- Familie
- Stütze im Hintergrund
- Familie des Gründers
- Stütze im Hintergrund
Geplantes Unternehmen
- betriebswirtschaftlich
- kalkulatorisch
- Partner / Mitgründer (Eignung als Mitunternehmer)
- organisatorisch
- Rechtsform
- Gründungskapital
- Gesellschaftssitz
- Unternehmenssitz | unternehmenssitz.ch
- Art der Gründermitwirkung (Arbeitnehmer oder Freelancer)
- Personal
- Finanzen
- Steuern
- Versicherungen
- Verträge
- Businessplan
- usw.
Überraschungen vermeiden, durch Networking und Beizug von Experten
Hat der Gründer seine Geschäftsidee gedanklich und rechnerisch bedacht, sollte er sich zur Vermeidung von Überraschungen („Unverhofft kommt oft“) mit den Fachleuten der verschiedenen Disziplinen austauschen und abklären, wo die möglichen „Problemzonen“ liegen. Dies sind vor allem:
Nur wer die möglichen Probleme und Hindernisse kennt, kann frühzeitige handeln oder Gegensteuer geben.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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