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Vertragliche Anlagefonds

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Exkurs «Private Label Fonds»

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

  • KAG 145 Abs. 3

Begriff

Die Fondsleitung kann ihre eigene Infrastruktur nutzen, indem sie zusammen mit der Depotbank für einen Dritten, den Promotoren einen sog. „Private Label Fonds“ auflegt.

Promotoren können sein:

  • eine unabhängige Vermögensverwaltung
  • ein institutioneller Anleger
  • eine Bank.

Die Fondsleitung bietet dabei folgende Leistungen:

  • rechtliche Strukturen
  • operative Strukturen
  • aufsichtsrechtliche Voraussetzungen für Lancierung und Verwaltung eines Anlagefonds

Das Rechtsverhältnis der Beteiligten wird als Kooperationsvertrag bezeichnet

Charakteristika

  • Ausschliesslich kollektive Kapitalanlage
  • Publikumsanleger

Anlagevorschriften

  • Es gelten die allgemeinen Anlagevorschriften

Vorteile

  • Bedürfnisse der Promotoren
    • Strategische und wirtschaftliche Interessen an der Einbringung seines Namens für das Gefäss
    • Nutzung einer vorbestandenen, eingespielten Infrastruktur bzw. eines bestehenden Netzwerkes
    • Vertrauensbildung durch erweiterte Haftung
  • Bedürfnisse der beauftragten Fondsleitung
    • Beschäftigungsvolumen
    • Betriebsoptimierung
    • Erfahrungserweiterung
    • Nachfragevorteile am Markt durch Mengenwachstum
  • Bedürfnisse der Anleger
    • Die Ueblichen, die von einem Anlagefonds erwartet werden

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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