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Vertragliche Anlagefonds

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Exkurs «Private Label Fonds»

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

  • KAG 145 Abs. 3

Begriff

Die Fondsleitung kann ihre eigene Infrastruktur nutzen, indem sie zusammen mit der Depotbank für einen Dritten, den Promotoren einen sog. „Private Label Fonds“ auflegt.

Promotoren können sein:

  • eine unabhängige Vermögensverwaltung
  • ein institutioneller Anleger
  • eine Bank.

Die Fondsleitung bietet dabei folgende Leistungen:

  • rechtliche Strukturen
  • operative Strukturen
  • aufsichtsrechtliche Voraussetzungen für Lancierung und Verwaltung eines Anlagefonds

Das Rechtsverhältnis der Beteiligten wird als Kooperationsvertrag bezeichnet

Charakteristika

  • Ausschliesslich kollektive Kapitalanlage
  • Publikumsanleger

Anlagevorschriften

  • Es gelten die allgemeinen Anlagevorschriften

Vorteile

  • Bedürfnisse der Promotoren
    • Strategische und wirtschaftliche Interessen an der Einbringung seines Namens für das Gefäss
    • Nutzung einer vorbestandenen, eingespielten Infrastruktur bzw. eines bestehenden Netzwerkes
    • Vertrauensbildung durch erweiterte Haftung
  • Bedürfnisse der beauftragten Fondsleitung
    • Beschäftigungsvolumen
    • Betriebsoptimierung
    • Erfahrungserweiterung
    • Nachfragevorteile am Markt durch Mengenwachstum
  • Bedürfnisse der Anleger
    • Die Ueblichen, die von einem Anlagefonds erwartet werden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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