LAWINFO

Vertragliche Anlagefonds

QR Code

Exkurs «Umbrella»-Struktur

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Begriff

Der Begriff „Umbrella“ ist englisch und bedeutet in Deutsch „Schirm“, „Regenschirm“. Als „Umbrella“-Fonds werden Finanzinstrumente bezeichnet, die aus mehreren Sub- oder Teilfonds bestehen. Es werden dementsprechend mehrere Sub-Fonds geführt, in die einzeln investiert wird.

Charakteristika

Der Vertragliche Anlagefonds kann in Teilvermögen unterteilt werden (= „Umbrella“-Struktur).

Vorteile

  • Flexibilität
  • Anpassung an aktuelle Währungs- und Marktbedingungen
  • Spezielle, bedürfnisgerechte Anlage-Zusammensetzung
    • Sub-Fonds investiert in Währungen
    • Sub-Fonds investiert in Schweizeraktien
    • Sub-Fonds investiert in internationale Aktien
    • Sub-Fonds investiert in Aktien bestimmter Wirtschaftsregionen oder Branchen

Genehmigungsbedürftigkeit

Jede Teilvermögensstruktur muss separat von der Aufsichtsbehörde (AB) genehmigt werden [vgl. KAG 15 Abs. 2 und KAG 92]

Mindestvermögens-Vorschriften

  • Massgeblichkeit von KKV 35

Beschränkte Teilhabe der Anleger nur am betreffenden Teilvermögen

  • Die Anleger sind nur an Vermögen und Ertrag des sie betreffenden Teilvermögens beteiligt [vgl. KAG 93 Abs. 1]
  • Interne Haftung jeden Teilvermögens für eigene Verbindlichkeiten [vgl. KAG 93 Abs. 2]

Anlagebeschränkungen und –techniken

  • gelten für jedes Teilvermögen [vgl. KKV 100]

Buchführung, Bewertung und Rechenschaftsablage sowie Publikationsvorschriften

  • gelten für jedes Teilvermögen [vgl. KKV-finma 54]
  • Jahres- und Halbjahresbericht bzw. -abschluss
    • identische Rechnungsperioden
    • Abschluss des Rechnungsjahres am gleichen Datum
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.