Das Open End-Prinzip wird durch den Grundsatz, Beschränkungen und das Forward Princing bestimmt:
Grundsatz
- Recht auf jederzeitige Anteils-Rückgabe gegen Bar-Auszahlung
- Rechtsnatur
- Gestaltungsrecht
- Rückgabeerklärung
- bewirkt Rücknahmeverpflichtung
- Rechtsnatur
- Jederzeitigkeit
- Rückgabeerklärung des Anlegers
- ohne Einhaltung einer Frist auf jeden Zeitpunkt hin
- Rücknahme durch die Fondsleitung
- gemäss Fondsvertrag und Prospekt
- Berücksichtigung Anlagepolitik, Anlagemedium und Liquiditätskapazität
- Rückgabeerklärung des Anlegers
- Rücknahme-Varianten
- unmittelbar
- Rücknahme durch Fondsleitung (kraft KAG)
- mittelbar
- Übernahme durch „Rückkaufsgesellschaft“ (kraft vertraglicher Vereinbarung)
- unmittelbar
Beschränkungen
- Bewertung
- zur Ermittlung des Bar-Abgeltungsanspruchs
- zumindest auf die Mindestrückgabezeitpunkte (4x pro Jahr)
- mehr Mindestrückgabezeitpunkte könnten zu Anlagebeschränkungen und / oder Aufnahme von Krediten für die Rückzahlungen erfordern; daher wurde die Rückgabe-Kadenz beschränkt
- Befristeter Rückzahlungsaufschub
- Fondsvertrag kann für ausserordentliche Verhältnisse ein Rückzahlungsaufschub enthalten [vgl. KAG 81 Abs. 1; KKV 110 Abs. 1]
- Aufschubgründe
- Fehlende Marktliquidität bzw. Aussetzung des Handels
- Force majeure
- Währungsrestriktionen
- Beeinträchtigung der verbleibenden Anleger durch die Rückgabe Erklärenden
- ggf. auch Ermächtigung zum Rückzahlungsaufschub bei weiteren a.o. Verhältnissen
- Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen
- Keine jederzeitige Rückgabe
- Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres [vgl. KAG 66 Abs. 2]
- Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel [vgl. KAG 67]
- Ausnahme
- Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
- Voraussetzungen
- Anleger forderte mit der Kündigung schriftlich die vorzeitige Rückzahlung
- Gleichzeitige Befriedigung aller Anleger, die eine vorzeitige Rückzahlung verlangten
- Auszahlung erst nach Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres
- Voraussetzungen
- Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
- Keine jederzeitige Rückgabe
Forward Pricing
- Bewertung
- nach dem System Forward Pricing
- Einsetzung der Ausgaben und Rücknahmen mit Börsenschlusskurs am Tage der Auftragserteilung (Nettoinventarwert ist so noch nicht bekannt)
- Ziele
- Vermeidung Informationsvorsprung
- Vermeidung Marktbeeinflussung
- Vorzeitige Informationen an einzelne Investoren bilden eine Treuepflicht-Verletzung
- nach dem System Forward Pricing
- = Basis für Berechnung des Nettoinventarwerts
Weiterführende Informationen
- Zeitpunkt der Rückgabemöglichkeit
- Forward Pricing
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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