Agenda Abgrenzung vom Auftrag
- Begriff Auftrag
- Abgrenzungsschwierigkeiten Auftrag + Werkvertrag
- Architektenvertrag + Ingenieurvertrag
- Planungsvertrag
- Bauleitungsvertrag
- Gesamtvertrag (Projektierung + Bauleitung)
- Zahnbehandlungsvertrag
- Kasuistik
- Abgrenzungskriterien Auftrag / Werkvertrag
- Unterschiedliche Rechtsfolgen Auftrag + Werkvertrag
Rücktritt vom Vertrag
Auftrag
- Jederzeitige Rücktritts- bzw. Widerrufsmöglichkeit, ohne Entschädigungspflicht; Ausnahme: Unzeitiger Mandatswiderruf
- Vgl. Unzeitiger Mandatswiderruf
Werkvertrag
- Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller nur gegen Vergütung und volle Schadloshaltung des Unternehmers vom Werkvertrag zurücktreten (OR 377)
Haftung
Auftrag
- Beauftragter haftet nur bei Verschulden, infolge Sorgfaltshaftung (OR 398)
- Vgl. Sorgfalt im Einzelfall
Werkvertrag
- Unternehmer haftet auch ohne eigenes Verschulden, infolge Erfolgshaftung (OR 368)
- Vgl. Unternehmer-Pflichten-Werk-Herstellung + Werk-Ablieferung
Verjährung
Allgemeine Verjährung
- Auftrag
- Allgemein
- 10 Jahre
- ärztliche Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren
- 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)
- Allgemein
- Werkvertrag
- Allgemein
- 10 Jahre
- Klein-Handwerksarbeiten
- 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)
- Allgemein
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.