Der Totalunternehmer (auch kurz: TU) charakterisiert sich durch folgende Elemente:
Leistungsumfang
Kurz-Charakteristika
- Architekturleistung (Planung und Projektierung) und Bauwerkerstellung
Verwirklichung eines eigenen Projektes
- Der TU verwirklicht ein eigenes Projekt, nämlich das Projekt eines unternehmensinternen Architekten (Inhouse-Architekt) oder eines im Subverhältnis mandatierten, externen Architekten
Werkvertrag
TU / Bauherr
- Vertragsqualifikation
- Totalunternehmervertrag (TU-Vertrag) = Werkvertrag
- Ein Anbieter für Planung, Projektierung und Bauleistung
- Der TU tritt für Planung, Projektierung und Errichtung eines grösseren Bauwerkes mit viel Koordinations- und Überwachungsaufwand als Vertragspartei gegenüber dem Bauherrn anstelle eines Architekten und der verschiedenen Einzelunternehmer (Teilunternehmer), die ihre Teilleistungen als Subunternehmer erbringen, auf
- Ein Werkvertrag
- Der TU schliesst einen einzigen Werkvertrag für Planung, Projektierung und Erstellung des ganzen Bauwerkes mit dem Bauherrn
TU / Architekt + Subunternehmer
- Untervergaberecht (TU-Vertragsinhärenz)
- üblich
- Untervergabe
- Der TU vergibt die Planung und Projektierung ggf. an einen externen Architekten und jedenfalls die einzelnen Teilleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer, sofern er die betreffenden Gewerke nicht mit eigenem Baupersonal ausführen kann
- Auswahl
- Grundsatz
- Auswahl des Subunternehmers durch den TU
- Ausnahme
- Bauherrenvorgabe (Kundenberücksichtigung)
- Grundsatz
- Instruktion und Überwachung
- Der TU koordiniert den Architekten und die von ihm beigezogenen Subunternehmer selber
- Abtretungsverbot
- Meistens vereinbaren die GU’s / TU’s mit ihren Subunternehmern zur Wahrung der Verrechnungsmöglichkeit uam ein Abtretungsverbot
- Ausnahme Abtretungsverbote
TU-Werklohn etc.
Preis, Termin und Qualität
- Der TU übernimmt die Planung, Projektierung und Erstellung des Bauwerks oft
- zu einem festen Preis (Pauschal-, Global- oder Einheitspreis)
- bis zu einem fixen Termin und
- zu bestimmter Qualität
Zusammensetzung des Werklohns des Totalunternehmers
- Planung und Projektierung
- Vergabe
- Bauleistung
- Bauleitung
- Risikomarge
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Total- und Generalunternehmervertrag | immobilien-bauen.ch
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
- Die Stellung des Subunternehmers
- Schutz vor Doppelzahlung | bauhandwerkerpfandrecht
- Vermeidung einer Doppel- oder Mehrfachzahlung