Auch dem Subunternehmer, der für einen Totalunternehmer (TU) oder Generalunternehmer (GU) „Material und Arbeiten oder Arbeiten alleine“ liefert, steht das Bauhandwerkerpfandrecht zu, obwohl er keine Werklohnansprüche gegenüber dem Bauherrn (Grundeigentümer) hat:
Subunternehmer-Definition
Subunternehmerbegriff
- Der Subunternehmer führt Arbeiten aus, die der Hauptunternehmer seinem Besteller (Bauherrn) schuldet
Weitere Detailinformationen (mit Schema zur Subunternehmerkette)
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
Subunternehmer-Eintragungsanspruch
Eintragungsanspruch
- Grundsätzlich gleich wie der Hauptunternehmer
- Einzelunternehmer
- Generalunternehmer (GU)
- Totalunternehmer (TU)
Werklohnanspruch
- gegenüber dem Hauptunternehmer ausreichend
- vgl. ferner Subunternehmervertrag | subunternehmer.ch
Eintragungsverfahren
- wie bei einem Hauptunternehmer
Geltendmachung des (eingetragenen) Bauhandwerkerpfandrechts
- wie bei einem Hauptunternehmer
Weitere Detailinformationen
- siehe Box
Bauherrenrisiko der Doppelzahlung
Doppelzahlungsrisiko
- Der Bauherr läuft infolge des Subunternehmerschutzes das Risiko, dass er ein Mal dem Hauptunternehmer, dem GU oder dem TU bezahlt hat und ein Mal den Werklohnanspruch des Subunternehmers ablösen muss, um der Verwertung seines Grundstückes (als Bauhandwerkerpfandrechts-Unterpfand) entgehen zu können
(vertragliche) Ablösungspflicht?
- In den meisten GU- oder TU-Verträgen ist die Pflicht enthalten, Subunternehmerpfandrechte abzulösen
- Diese vertragliche Ablösungspflicht findet ihre Grenzen an der Zahlungsfähigkeit des GU oder TU; ist dieser Konkurs, unterbleibt die Ablösung und die Doppelzahlungsgefahr des Bauherrn verwirklicht sich; deshalb ist es wichtig, dass GU oder TU nur bezahlt werden, wenn sie ihrerseits die Ansprüche der Subunternehmer getilgt haben (siehe nachfolgend, die Auszahlungsüberwachung auch für Fälle, wo der Bauherr mit Eigenmitteln (ohne Fremdfinanzierung) baut
- Vgl. auch Bauwerkvertrag-Subunternehmer
Auszahlungsüberwachung
- Es empfiehlt sich, mittels Bautreuhänder und Treuhandkonto eine die Doppelzahlung vermeidende Auszahlungsüberwachung vornehmen zu lassen
- Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
» Weiterführende Informatione unter Bauwerkvertrag-Subunternehmer
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.