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Werkvertrag

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Unterschiedliche Rechtsfolgen Auftrag + Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda Abgrenzung vom Auftrag

Rücktritt vom Vertrag

Auftrag

  • Jederzeitige Rücktritts- bzw. Widerrufsmöglichkeit, ohne Entschädigungspflicht; Ausnahme: Unzeitiger Mandatswiderruf
  • Vgl. Unzeitiger Mandatswiderruf

Werkvertrag

  • Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller nur gegen Vergütung und volle Schadloshaltung des Unternehmers vom Werkvertrag zurücktreten (OR 377)

Haftung

Auftrag

Werkvertrag

  • Unternehmer haftet auch ohne eigenes Verschulden, infolge Erfolgshaftung (OR 368)
  • Vgl. Unternehmer-Pflichten-Werk-Herstellung + Werk-Ablieferung

Verjährung

Allgemeine Verjährung

  • Auftrag
    • Allgemein
      • 10 Jahre
    • ärztliche Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren
      • 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)
  • Werkvertrag
    • Allgemein
      • 10 Jahre
    • Klein-Handwerksarbeiten
      • 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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