Agenda Abgrenzung vom Auftrag
- Begriff Auftrag
- Abgrenzungsschwierigkeiten Auftrag + Werkvertrag
- Architektenvertrag + Ingenieurvertrag
- Planungsvertrag
- Bauleitungsvertrag
- Gesamtvertrag (Projektierung + Bauleitung)
- Zahnbehandlungsvertrag
- Kasuistik
- Abgrenzungskriterien Auftrag / Werkvertrag
- Unterschiedliche Rechtsfolgen Auftrag + Werkvertrag
Rücktritt vom Vertrag
Auftrag
- Jederzeitige Rücktritts- bzw. Widerrufsmöglichkeit, ohne Entschädigungspflicht; Ausnahme: Unzeitiger Mandatswiderruf
- Vgl. Unzeitiger Mandatswiderruf
Werkvertrag
- Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller nur gegen Vergütung und volle Schadloshaltung des Unternehmers vom Werkvertrag zurücktreten (OR 377)
Haftung
Auftrag
- Beauftragter haftet nur bei Verschulden, infolge Sorgfaltshaftung (OR 398)
- Vgl. Sorgfalt im Einzelfall
Werkvertrag
- Unternehmer haftet auch ohne eigenes Verschulden, infolge Erfolgshaftung (OR 368)
- Vgl. Unternehmer-Pflichten-Werk-Herstellung + Werk-Ablieferung
Verjährung
Allgemeine Verjährung
- Auftrag
- Allgemein
- 10 Jahre
- ärztliche Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren
- 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)
- Allgemein
- Werkvertrag
- Allgemein
- 10 Jahre
- Klein-Handwerksarbeiten
- 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3)
- Allgemein
Weiterführende Informationen
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