Bei der Zession und insbesondere bei der Globalzession ergeben sich folgende Probleme:
Beständigkeit der Zession bzw. der Globalzession
- Zulässigkeitsprobleme
Zugehörigkeit der (Debitoren-)Forderungen infolge Sicherungsübertragung
- Rechtsansprüche
- Zedierte Drittforderungen stehen – wenn sie dies tun (siehe Beständigkeitsmängel nachfolgend) – dem Zessionaren (Bank) zu
- Zedent (Gemeinschuldner bzw. Konkursmasse) hat nur einen obligatorischen Rückforderungs- bzw. Mehrerlösablieferungs-Anspruch aus einem treuhandähnlichen Verhältnis
- Inventaraufnahme
- Aufnahme Debitorenforderungen oder nur Rückzessionsanspruch bzw. Mehrerlösablieferungsanspruch
- Konkursinventar / Verwertung
- Koordination Konkursinventar und Kollokationsplan
- Kollokation
Geltendmachung der Beständigkeitsmängel
- Nichtigkeit
- Anfechtbarkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.