StGB 158 Ziff. 1 Wird bei der Vermögensverwaltung in einem Handelszeitraum von weniger als 3 Monaten das vom VV-Kunden angelegte durchschnittliche Nettovermögen mehr als 54 Mal umgesetzt und machen die angefallenen Transaktionskosten rund 73 % des aus der Handelstätigkeit resultierenden Totalverlusts aus, liegt eine Kommissionsschinderei (auch: Churning genannt) vor, die den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung […]
Kommissionsschinderei (Churning) ist ungetreue Geschäftsbesorgung
