Das Gericht berücksichtigt rechtswidrig erlangte Beweismittel nur mit Zurückhaltung und falls das Interesse an der Wahrheitsfindung und Interesse am Schutz des durch die unrechtmässige Beschaffung geschädigten Gutes überwiegt. […]
Scheidungsverfahren: Verwendung rechtswidrig erlangter Beweismittel?