Beim Entscheid zum Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss ein vorgängiger übermässiger Vermögensverbrauch der betroffenen Peron unberücksichtigt bleiben. […]
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose: Übermässiger Vermögensverbrauch vor Entstehung des Anspruchs bleibt unberücksichtigt