Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten nach Erreichen des Schwellenwerts Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt – nach Einführung der vollen Personenfreizügigkeit per 01.01.2022 – erneut beschränkt: Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien ist im laufenden Jahr stark gestiegen und hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten. Der Bundesrat (BR) hat daher […]
Personenfreizügigkeit: BR aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien
