Anlegerschutz und Kapitalanlageschutz
Hier finden Anleger Informationen zum Thema Anlage- und Vermögensberatung, Anlegerschutz und Kapitalanlageschutz in der Schweiz:
Anlegerschutz: Checklisten und Download
Unter » Checklisten und Download stellen wir diverse nützliche Hinweise, Übersichten und Checklisten zum Anlegerschutz zur Verfügung.
Unter » Links finden Sie Linksammlungen zu den Themen Handelsrecht, Strafrecht und Prozessrecht mit diverse Hinweise auf weiterführende Informationen zum Börsen- und Kapitalmarktrecht, Bankenrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht in der Schweiz.
Finma möchte den Anlegerschutz verbessern
Privatanleger sollen nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht besser geschützt werden: Ende Februar 2012 hat sie ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, das durch klare Verhaltensregeln für Anbieter von Finanzdienstleistungen sowie einer verbesserten Produktdokumentation den Kundenschutz stärken soll.
Revision Kollektivanlagegesetz (KAG)
Die letzten Differenzen bei der Teilrevision des Kollektivanlagegesetzes zur Anpassung an das neue EU-Reglement sind ausgeräumt. Vermögensverwalter unterstehen in Zukunft einer Protokollierungspflicht: Finanzdienstleister, die ihren Kunden Anlagefonds zum Kauf anbieten, müssen ihre Empfehlungen schriftlich begründen und in einem Protokoll festhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.