Massnahmen bei Anlagebetrug
Denkbar sind in rechtlicher Hinsicht Massnahmen folgender Natur:
- Zivilrechtliche Massnahmen
- Strafrechtliche Massnahmen
- Zwangsvollstreckungsrechtliche Massnahmen
Der Anlagebetrug im Anfangsstadium ohne konkreten Vermögensschaden wird im schweizerischen Strafrecht zur Zeit nicht geahndet.
Begriff
Anlagebetrug ist eine besondere Form des Betruges, bei der ein Betrüger meist eine Vielzahl von Opfern unter Vorspiegelung von hohen Gewinnversprechen zu einer Anlage überredet. Beim Anlagebetrug geht es nicht um Beratungsfehler, sondern um eine kriminelle Masche (planmässiges Vorgehen; Lügengebäude; schwer durchschaubare Konstruktion), mit der ahnungslose Anleger geschädigt werden sollen.
Weitere Informationen zum Anlagebetrug:
» Beratungsfehler oder Anlagebetrug?
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