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Arbeitsrecht

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Teilzeitarbeit

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Teilzeitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis, das gekennzeichnet ist durch eine Arbeitszeit, die gegenüber der betriebsüblichen vollen Arbeitszeit reduziert ist.

Rechtliches

Die Teilzeitarbeit wird in OR 319 ff. geregelt.

Mehrere Arbeitsverhältnisse

Teilzeitbeschäftigte sind meist nicht nur bei einem Arbeitgeber angestellt sondern unterhalten mehrere Arbeitsbeziehungen zu verschiedenen Arbeitgebern. Dies ist auch zulässig, soweit nicht gegen OR 321a (Sorgfalts- und Treuepflicht) verstossen wird.

Pflicht zur Leistung von Überstunden

Grundsätzlich haben auch Teilzeitangestellte Überstunden zu leisten, wenn diese nötig sind. Oft haben sie jedoch noch weitere Verpflichtungen, v.a. aus einem anderen Arbeitsverhältnis, was ihre Pflicht beschränkt.

Freizeit und Ferien

Die Regelungen der Freizeit richten sich nach OR 329. Bezüglich der Ferienansprüche kann auf OR 329a verweisen werden, d.h. auch Teilzeitangestellte haben mindestens vier Wochen Ferien. Zudem hat der Arbeitgeber bei der Bestimmung des Ferienzeitpunkts auf eine allfällige Mehrfachbeschäftigung Rücksicht zu nehmen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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