LAWINFO

Aussonderung

QR Code

Beschlagsrechte

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Grundsatz
    • Der Konkursbeschlag wirkt für alle Gegenstände im Gewahrsam des Gemeinschuldners
    • Befand sich die Streitsache bei Konkurseröffnung nicht im ausschliesslichen Gewahrsam des Gemeinschuldners, ist sie vom Konkursbeschlag nicht betroffen
  • Ausnahme
    • Besteht kein ausschliesslicher Gewahrsams des Gemeinschuldners, darf die Klägerrolle dem Dritten nicht zugeteilt werden
    • Anwendungsfälle
      • Mitverschluss eines Faustpfandes
        • Die Pfandsache ist Pfandschuldner und Pfandgläubiger nur gemeinsam zugänglich
      • Häusliche Gemeinschaft
        • Ehegatte, eingetragener Partner oder Konkubinatspartner können über die Gegenstände gemeinsam tatsächlich verfügen (vgl. mit Bezug auf das Betreibungsrecht: BGE 66 III 89, BGE 60 III 107 und 117)
      • Betriebsgegenstände
        • Mitgewahrsam des andern wird nur angenommen, wenn dieser nicht bloss als Hilfsperson, sondern in selbständiger Weise – mit eigenem Mitsprache- und Entscheidungsrecht – im Betrieb mitarbeitet (vgl. mit Bezug auf das Betreibungsrecht: BGE 89 III 70 f.)

Literatur

  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 29, § 24 N 33 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.