Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Entstehung des „Baurechts“ als „kausales Rechtsgeschäft“ zweier Gültigkeitsvoraussetzungen bedarf:
- Verpflichtungsgeschäft
- Das Verpflichtungsgeschäft begründet zwischen den Vertragsparteien das auf die künftige Leistung gerichtete Schuldverhältnis
- Verfügungsgeschäft
- Das Verfügungsgeschäft transferiert die im Vertrag vereinbarte Leistung von der Vertragspartei, der das Recht zusteht, auf die andere, erwerbende Vertragspartei
Weitere Detailinformationen zum Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Keine Anwendung des Abstraktionsprinzips
Die einzig bei der Zession (Abtretung) bekannte sog. „Abstraktionsprinzip“, wonach auch dem Verpflichtungsgeschäft rechtsübertragende Wirkung zukommt ist beim „Baurecht“ nicht anwendbar:
Weiterführende Informationen
- Grundsätzliches
- Verpflichtungsgeschäft
- Verfügungsgeschäft
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BaurekursEinleitung zum BaurekursAutoren:BauwerkvertragEinleitung zum BauwerkvertragAutoren:BauprozessEinleitung zum BauzivilprozessAutoren:BaumängelEinleitung zu Baumängeln / BaufehlerAutoren:AltlastenrechtEinleitung zum AltlastenrechtAutoren:Subunternehmer / Subunternehmerh...Einleitung: Subunternehmer / Subunternehme...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht