Zum international-rechtlichen Charakter der Thematik gilt es folgendes zu bemerken:
baurechtsbelastetes Grundstück
- Grundstückbelegenheit
- Dieser Content bezieht auf in der Schweiz belegene Grundstücke, die mit einem (selbständigen und dauernden) Baurecht belastet werden sollen
Baurechtsvertrag
- Auslandbezug
- Mit dem Abschluss eines Baurechtsvertrages kann ein internationales Element verbunden sein, wie:
- Wohnsitz einer Vertragspartei
- Abschlussort
- etc.
- Mit dem Abschluss eines Baurechtsvertrages kann ein internationales Element verbunden sein, wie:
- Anwendbares Recht
- Grundlagen
- IPRG 99 (Anwendbares Recht)
- LugÜ
- Allgemein
- Sämtliche Baurechtsverträge im Zusammenhang mit einem in der Schweiz gelegenen gelten in jeder Hinsicht als dem schweizerischem Recht unterstehend
- Anknüpfung
- Lex rei sitae (am Ort der gelegenen Sache)
- Formstatut (Schweizerischer Notar / schweizerische Beurkundung)
- Vertragsstatut (Ort der charakteristischen Leistung / Prinzip der einheitlichen Anknüpfung an die charakteristische Vertragsleistung)
- Grundsatz
- Dingliche Rechte an Grundstücken unterstehen dem Am Ort der gelegenen Sache (IPRG 99 Abs. 1)
- Grundlagen
- Gerichtsstand
- Grundlagen
- IPRG 97 (Gerichtsstand)
- LugÜ
- Grundsatz
- Für Klagen betreffend die dinglichen Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind die Gerichte am Ort der gelegenen Sache ausschliesslich zuständig (vgl. IPRG 97).
- Grundlagen
Literatur
- ISLER PETER, Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung, Bern 1973, S. 84 f. (vor Erlass des IPRG!)
- PIUS FISCH, Basler Kommentar Internationales Privatrecht, 3. Auflage, Basel, 2013, N 9 f. zu IPRG 99 und N
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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