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Baurecht / Baurechte

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Internationales Privatrecht (IPR)

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum international-rechtlichen Charakter der Thematik gilt es folgendes zu bemerken:

baurechtsbelastetes Grundstück

  • Grundstückbelegenheit
    • Dieser Content bezieht auf in der Schweiz belegene Grundstücke, die mit einem (selbständigen und dauernden) Baurecht belastet werden sollen

Baurechtsvertrag

  • Auslandbezug
    • Mit dem Abschluss eines Baurechtsvertrages kann ein internationales Element verbunden sein, wie:
      • Wohnsitz einer Vertragspartei
      • Abschlussort
      • etc.
  • Anwendbares Recht
    • Grundlagen
      • IPRG 99 (Anwendbares Recht)
      • LugÜ
    • Allgemein
      • Sämtliche Baurechtsverträge im Zusammenhang mit einem in der Schweiz gelegenen gelten in jeder Hinsicht als dem schweizerischem Recht unterstehend
    • Anknüpfung
      • Lex rei sitae (am Ort der gelegenen Sache)
      • Formstatut (Schweizerischer Notar / schweizerische Beurkundung)
      • Vertragsstatut (Ort der charakteristischen Leistung / Prinzip der einheitlichen Anknüpfung an die charakteristische Vertragsleistung)
    • Grundsatz
      • Dingliche Rechte an Grundstücken unterstehen dem Am Ort der gelegenen Sache (IPRG 99 Abs. 1)
  • Gerichtsstand
    • Grundlagen
      • IPRG 97 (Gerichtsstand)
      • LugÜ
    • Grundsatz
      • Für Klagen betreffend die dinglichen Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind die Gerichte am Ort der gelegenen Sache ausschliesslich zuständig (vgl. IPRG 97).

Literatur

  • ISLER PETER, Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung, Bern 1973, S. 84 f. (vor Erlass des IPRG!)
  • PIUS FISCH, Basler Kommentar Internationales Privatrecht, 3. Auflage, Basel, 2013, N 9 f. zu IPRG 99 und N

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