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Dienstbarkeit

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Anwendbares Recht

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es sind anwendbar auf die:

  • gesetzlich besonders geregelten Dienstbarkeiten
    • primär die Sondernormen
      • ZGB 674 – ZGB 676
      • ZGB 704 Abs. 2
      • ZGB 745 – ZGB 780
    • subsidiär
      • ZGB 730 – ZGB 744
  • übrigen, gesetzlich nicht besonders geregelten Dienstbarkeiten
    • Grunddienstbarkeiten
      • ZGB 730 – ZGB 744
    • Personaldienstbarkeiten
      • primär
        • ZGB 781 Abs. 1 und 2
      • sekundär (gestützt auf die Verweisung ZGB 781 Abs. 3)
        • ZGB 730 – ZGB 744

Es kommen also die Normen ZGB 730 – ZGB 744 sowohl bei den gesetzlich nicht besonders geregelten als auch bei den Personaldienstbarkeiten zur Anwendung. Zudem kommen ZGB 730 – ZGB 744 bei den Grunddienstbarkeiten ohnehin zum Einsatz.

Fazit

Die Normen von ZGB 730 – ZGB 744 bilden also mithin den sog. „Allgemeinen Teil der Dienstbarkeiten“.

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