In der Regel sucht jedermann für die Realisation eines Bauvorhabens primär ein Grundstück zu Volleigentum und nicht nur den Erwerb eines Dienstbarkeitsrechts. Wenn der Immobilienmarkt ausgetrocknet ist, bleibt bauwilligen Personen oft nichts anderes übrig als sich mit einem „selbständigen und dauernden Baurecht“ zu bescheiden. Im sozialen Wohnungsbau gehört es zum Konzept, Land nur im Baurecht abzugeben, verbunden mit vergünstigten Wohnbaukrediten.
Die Baurechtsparteien hegen bzw. treiben nolens volens folgende Motive:
- Baurechtsgeber
- Private Grundeigentümer
- Zinstragende Kapitalanlage mit Wertsicherung bzw. Wertsteigerung
- Öffentliche Hand
- Wohnungsbau
- Sozialer Wohnungsbau / günstige Wohnungen
- Gewerbebau
- Förderung von Wirtschaft und Gewerbe
- Wohnungsbau
- Private Grundeigentümer
- Baurechtsnehmer
- Bauen und die Baute (auf bestimmte Dauer) fortbestehen zu lassen
Motive |
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Baurechtsgeber |
Baurechtsgeber + Baurechtsnehmer (gemeinsam) |
Baurechtsnehmer |
Allgemein
Private Grundeigentümer
Öffentliche Hand
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Realisation des Landnutzens |
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Weiterführende Informationen
- Bauland
- Investitionsrechnung | direkte-immobilienanlage.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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