LAWINFO

Baurecht / Baurechte

QR Code

Als Grundstück aufgenommenes BR

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Übertragung von Baurechten, die als Grundstück aufgenommen sind (ZGB 779 Abs. 3), folgt den

  • Normen für die Übertragung von Grundeigentum.

Mithin gelten die allgemeinen Grundsätze für den Immobilienerwerb:

  • Öffentliche Beurkundung (ZGB 657 Abs. 1)
  • Eintragung des Erwerbers ins Grundbuch (ZGB 656 Abs. 1)

Im Einzelnen

vergleiche:

Literatur

  • SCHMID JÖRG / HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Sachenrecht, 5. ergänzte, verbesserte und nachgeführte Auflage, Zürich 2017, Rz 1387
  • ISLER PETER R. / GROSS DOMINIQUE, Basler Kommentar (BSK) ZGB II, N 26d zu ZGB 779
  • STEINAUER PAUL-HENRI, Band II, Nr. 2528

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.