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Baurecht / Baurechte

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Als Grundstück aufgenommenes BR

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Übertragung von Baurechten, die als Grundstück aufgenommen sind (ZGB 779 Abs. 3), folgt den

  • Normen für die Übertragung von Grundeigentum.

Mithin gelten die allgemeinen Grundsätze für den Immobilienerwerb:

  • Öffentliche Beurkundung (ZGB 657 Abs. 1)
  • Eintragung des Erwerbers ins Grundbuch (ZGB 656 Abs. 1)

Im Einzelnen

vergleiche:

Literatur

  • SCHMID JÖRG / HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Sachenrecht, 5. ergänzte, verbesserte und nachgeführte Auflage, Zürich 2017, Rz 1387
  • ISLER PETER R. / GROSS DOMINIQUE, Basler Kommentar (BSK) ZGB II, N 26d zu ZGB 779
  • STEINAUER PAUL-HENRI, Band II, Nr. 2528
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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