Die Baurechtsparteien verfolgen meistens folgende Ziele:
Baurechtsgeber
Private Grundeigentümer
- Hauptbeweggrund
- Rendite-Erzielung ohne Verkauf und ohne zusätzliches finanzielles Engagement (für ein Bauwerk)
- Weiterer Beweggrund
- Einräumung lediglich eines temporären Nutzungsrechtes
- Umsetzung des Immobilienwertes einer nicht zur Eigennutzung geplanten Liegenschaft in zinstragender Form durch einen Dritten
- Einräumung lediglich eines temporären Nutzungsrechtes
Staatliche Grundeigentümer
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder des Gewerbebaus (sozialpolitischer, raumplanerischer und wirtschaftspolitische Motive)
Baurechtsnehmer
Realisation Bauprojekt
- Bauen und die Baute auf bestimmte Dauer fortbestehen zu lassen bzw. zu nutzen
Reduktion der unmittelbaren Anlagekosten und der Finanzierungskosten
- Der Nichterwerb des Landes bringt dem Baurechtsnehmer eine spürbare Entlastung bei den Anlage- und Finanzierungskosten
- Der Baurechtszins ist periodisch zu tilgen
- Die Baurechts-Nachteile kommen erst später zum Tragen, nämlich:
- Erschwerte Belehnung des Baurechtsgrundstückes, v.a. mit zunehmendem Zeitenlauf
- Schwierigere Verkäuflichkeit des Baurechtsgrundstücks
Der Landeigentümer hat nebst der Baurechtsvergabe drei Handlungsalternativen:
- Verkauf des (Bau-)Landes
- Halten des (Bau-)Landes und Realisation eines eigenen Bauprojektes
- Halten des (Bau-)Landes ohne spezifisches Nutzungs-Engagement
Weiterführende Informationen
- Bauland
- Anforderungen an Direktinvestitionen: Investitionsrechnung | direkte-immobilienanlage.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.