LAWINFO

Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

QR Code

Exkurs: Crowdsourcing (virtuelle Arbeit)

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Crowdsourcing-Plattformen gewannen in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung:

  • Begriff
    • Crowdsourcing-Plattformen (auch: Projektbörsen   =   Plattformen vermitteln ihren Auftraggebern Crowdworker für die Erledigung virtueller Arbeiten
  • Abgrenzungen
  • Verbreitung
    • Zunehmender Bedeutungsgewinn
  • Bedeutung
    • Konzerne haben durch Crowdsourcing Gelegenheit, ihre Stammbelegschaften zu reduzieren und entlassene Mitarbeiter im Crowdsourcing-Modell / Status in Subunternehmen auszugliedern
    • Dadurch können die Unternehmen einsparen:
      • Büromieten
      • Sozialversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsleistungen
      • etc.
  • Elemente
    • Vermittlungsauftrag des Auftraggebers an die Crowdsourcing-Plattform
    • Kein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Crowdworker; allenfalls folgt dem erfolgreichen Auswahlentscheid eine direkte Abrede zwischen dem Auftraggeber und dem siegreichen Crowdworker
  • Parteien / Zugänglichkeit
    • Platform
      • Als Vermittler zwischen Auftraggeber und Crowdworker
    • Auftraggeber
      • Als Auftraggeber des Vermittlers
    • Crowdworker
      • Teilnehmer
        • Alle interessierten, gleichgültig, ob Selbstständigerwerbende, Consultants, Studenten, Teilzeitarbeiter oder Pensionäre
      • Verhältnis
        • Der Crowdworker wird als Selbständigerwerbender wahrgenommen, weshalb auf keinen Arbeitsvertrag geschlossen wird und folgende arbeitsrechtliche Bestimmungen per se nicht anwendbar sind:
          • Mindestlöhne
          • Ferien
          • Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Unfall
          • etc.
        • Zwischen dem Crowdworker und der Vermittler-Plattform entsteht
          • keine wirtschaftliche Abhängigkeit
          • kein Subordinationsverhältnis
          • daher kein Arbeitsverhältnis
  • Rechtliche Einordnung
    • Allgemein
      • In der Schweiz ist das Crowdsourcing rechtlich nicht geregelt
    • Verhältnis Plattform zu Auftraggeber
      • Rechtsgrundlagen
        • Bei Crowdsourcing-Plattformen bilden regelmässig die Rechtsgrundlagen:
          • Primär: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
          • Sekundär: die gesetzlichen Bestimmungen
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
        • Die AGBs definieren in der Regel:
          • das anwendbare Recht
          • den Gerichtsstand (meistens am Sitz der Plattform-Unternehmens
        • Entschädigung der Crowdworker
          • Die Entlohnung der Crowdworkers richtet sich dabei nach Angebot und Nachfrage, wobei besondere Fähigkeiten höher entlohnt werden
          • Das ist für den Aufgabensteller besonders interessant, da er aus einer Vielzahl von Lösungen auswählen kann
        • Entschädigung
          • Zahlungspflicht
            • Zahlungen erfolgen in der Regel
              • nur an den Ausgewählten
              • allenfalls noch an den Zweitplatzierten
              • Die anderen Teilnehmer haben eine Arbeitsleistung umsonst erbracht
          • Tilgungsart
            • Belohnung nicht in Form von Geld ausbezahlt, sondern als Sachprämien oder Bonuspunkte
        • Urheberrechte
          • Entweder enthält die 1) Plattform-AGB regeln oder in einer 2) separaten Vereinbarung sind Rechte und Pflichten zu klären, namentlich wem die Urheber- respektive auch die Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen zustehen
          • Diese Rechte gehen nicht automatisch an den Auftraggeber über; hiefür wäre eine 3) Zession erforderlich:
        • Mitbestimmungsrecht
          • Unklar ist, ob Crowdworker ein Mitbestimmungsrecht besitzen
          • Ein Mitbestimmungsrecht dürfte sich nach dem von der Plattform aufgesetzten Regelwerk bestimmen
    • Verhältnis Auftraggeber zu Crowdworker
      • Allgemeine Bestimmungen (AGB) und / oder eine individuelle Vereinbarung
    • Verhältnis Plattform zu Crowdworker
      • In der Regel besteht kein Rechtsverhältnis
      • Oft wird das Verhältnis über einen Disclaimer noch geklärt, damit keine stillschweigend zustande gekommen Ansprüche geltend gemacht werden können

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.