Das Auftragsverhältnis ist gemäss OR 404 zwingend jederzeit widerrufbar.
Eine Kündigungsfrist gibt es im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis*) nicht.
*) Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis
- unterjährige Verhältnisse: 1 Monat
- überjährige Verhältnisse: 2 – 9 Anstellungsjahre: 2 Monate; >10 Anstellungsjahre: 3 Monate
- längere Kündigungsfristen aus Vertrag sind denkbar.
Schutzabrede für freie Mitarbeiter
- Im Rahmen der Auftragsabrede kann sich der freie Mitarbeiter vor einem abrupten Einkommensstopp durch Mandatswiderruf schützen, indem er die Voraussetzungen eines unzeitigen Mandatswiderrufs und die Entschädigungsfolgen im Voraus mit dem Auftraggeber vereinbart.
- So zwingt der freie Mitarbeiter den Auftraggeber zu einer rechtzeitigen bzw. frühen Mandatskündigung, wo er seine Betriebskosten wenn möglich auf den Kündigungszeitpunkt anpassen kann.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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