Wollen Auftraggeber und freier Mitarbeiter / Freelancer die freie Mitarbeiterschaft problemfrei gestalten, bestehen in folgender Reihenfolge vorteilhafte Lösungsansätze:
1. Gründung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Arbeiten des Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Aktiengesellschaft (AG)
- Leistungsträger als Aktionär
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Leistungsträger als Gesellschafter
2. Gründung einer Personengesellschaft, die die Arbeitendes Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Kommanditgesellschaft
- Leistungsträger als Komplementär / Alternative Ehefrau als Komplementärin + Leistungsträger als Kommanditär
- Kollektivgesellschaft
- Leistungsträger als Kollektivgesellschafter
3. Einzelfirma (schlechteste aller Varianten)
- Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
- Vertragsregelung unter Berücksichtigung der vorstehenden Abgrenzungs- bzw. Problemlösungs-Kriterien
- Arbeitsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Erlaubnis zur Aufgabenerledigung durch Dritte (Delegationsbefugnis)
- Zuweisung des Unternehmerrisikos an Beauftragten
- Eigene Geschäftsräumlichkeiten auf eigene Kosten
- Investitionen
- Personalbeschäftigung
- Keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers > möglichst flexible Gestaltung
- Arbeitszeit
- Verhalten am Arbeitsort
- Arbeitsergebnis
- Versicherungskontrolle + Prämienzahlung
- Individualisierung auf den konkreten Einzelfall
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.