Wollen Auftraggeber und freier Mitarbeiter / Freelancer die freie Mitarbeiterschaft problemfrei gestalten, bestehen in folgender Reihenfolge vorteilhafte Lösungsansätze:
1. Gründung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Arbeiten des Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Aktiengesellschaft (AG)
- Leistungsträger als Aktionär
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Leistungsträger als Gesellschafter
2. Gründung einer Personengesellschaft, die die Arbeitendes Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Kommanditgesellschaft
- Leistungsträger als Komplementär / Alternative Ehefrau als Komplementärin + Leistungsträger als Kommanditär
- Kollektivgesellschaft
- Leistungsträger als Kollektivgesellschafter
3. Einzelfirma (schlechteste aller Varianten)
- Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
- Vertragsregelung unter Berücksichtigung der vorstehenden Abgrenzungs- bzw. Problemlösungs-Kriterien
- Arbeitsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Erlaubnis zur Aufgabenerledigung durch Dritte (Delegationsbefugnis)
- Zuweisung des Unternehmerrisikos an Beauftragten
- Eigene Geschäftsräumlichkeiten auf eigene Kosten
- Investitionen
- Personalbeschäftigung
- Keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers > möglichst flexible Gestaltung
- Arbeitszeit
- Verhalten am Arbeitsort
- Arbeitsergebnis
- Versicherungskontrolle + Prämienzahlung
- Individualisierung auf den konkreten Einzelfall
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