Wollen Auftraggeber und freier Mitarbeiter / Freelancer die freie Mitarbeiterschaft problemfrei gestalten, bestehen in folgender Reihenfolge vorteilhafte Lösungsansätze:
1. Gründung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Arbeiten des Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Aktiengesellschaft (AG)
- Leistungsträger als Aktionär
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Leistungsträger als Gesellschafter
2. Gründung einer Personengesellschaft, die die Arbeitendes Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet
- Kommanditgesellschaft
- Leistungsträger als Komplementär / Alternative Ehefrau als Komplementärin + Leistungsträger als Kommanditär
- Kollektivgesellschaft
- Leistungsträger als Kollektivgesellschafter
3. Einzelfirma (schlechteste aller Varianten)
- Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
- Vertragsregelung unter Berücksichtigung der vorstehenden Abgrenzungs- bzw. Problemlösungs-Kriterien
- Arbeitsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Erlaubnis zur Aufgabenerledigung durch Dritte (Delegationsbefugnis)
- Zuweisung des Unternehmerrisikos an Beauftragten
- Eigene Geschäftsräumlichkeiten auf eigene Kosten
- Investitionen
- Personalbeschäftigung
- Keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers > möglichst flexible Gestaltung
- Arbeitszeit
- Verhalten am Arbeitsort
- Arbeitsergebnis
- Versicherungskontrolle + Prämienzahlung
- Individualisierung auf den konkreten Einzelfall
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GratifikationEinleitung zur GratifikationAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten KündigungAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:ForfaitierungEinleitung zur ForfaitierungAutoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:ArztzeugnisEinleitung zum Arztzeugnis
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht