Das Temporärarbeitsverhältnis basiert auf einem Mehrparteien-Rechtsverhältnis:
- Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer (schriftform- und konditionengebundener Arbeitsvertrag)
- Rechtsverhältnis (Verleihvertrag) zwischen Verleiher und Entleiher (Einsatzbetrieb)
Kein Rechtsverhältnis, nur ein Weisungsrecht besteht in der
- Beziehung zwischen Entleiher und Arbeitnehmer
Für die Einzelheiten sei verwiesen auf:
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