Einleitung
Der Gesetzgeber greift mit seiner Gesetzestechnik zum Schutz des Schwächeren, d.h. des Konsumenten, meistens in die Vertragsentstehungsphase, in die Vertragswirkungsphase und in die Vertragsbeendigungsphase ein.
Die Schutzinstrumente im Einzelnen:
Literatur
- KOLLER-TUMLER MARLIS, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 1. Teil, E. Konsumentenvertragsrecht, S. 75 ff.