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Mediationsverfahren

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Checkliste „Mediation im Baurecht“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Mediation im Baurecht (Baumediation)

  • Ausgangslage
    • Mediationsgrundlage
      • ursprünglich
        • im nach den SIA-Normen abgeschlossenen Werkvertrag (SIA-Norm 118) oder Planervertrag (SIA LHO )102, 103, 105 oder 108
      • nachträglich
        • Mediationsvereinbarung unter den Streitparteien
    • Anwendung der allgemeinen Regeln zur Mediation
    • Besondere Eignung der Mediation für Baurecht bei Streit über Preis (Bauabrechnung), Qualität (Baumängel) und Termin (Ablieferungsverzögerung)
      • Notwendigkeit des Einsatzes von Psychologie, Weisheit und Lebenserfahrung sowie Erfahrung in Baustreitigkeiten
      • Hoher Anteil der Mängelbehebungsaufwandes (allein im Wohnungsbau fallen jährlich rund 8 % der Bauausgaben auf Behebung von Baumängeln)
      • Beachtliche Streithäufigkeit (jeder zehnte Fall bleibt strittig)
      • Komplexität der Materie
      • Zeit- und Kostenintensität bei strittiger Erledigung bzw. Auseinandersetzung
  • Streitebenen
    • Persönliche Ebene
    • Rechtliche Ebene
    • (bau-)technische Ebene
    • Wirtschaftliche Ebene
  • Persönliche Ebene
    • Bauherr
      • Preis
        • Empfinden, dass Leistung und Gegenleistung nicht stimmig
        • Negatives Empfinden aus Vertragsverhandlungen
        • Eindruck, dass Unternehmer nach Abgebotsrunde seine Rentabilität durch Spitzfindigkeiten aufpolieren will
      • Qualität
        • Fehlendes Bausachverständnis
          • Verkennung der Situation, dass Bauen ein Handwerk ist, Handwerksarbeiten mehrteilig sind und im Bau Witterungseinflüssen ausgesetzt sind
        • Eigene Pflichten des Bauherrn
          • Bauherr ist im Hinblick auf seine Fremdfinanzierung verpflichtet, auch ein qualitativ hochstehendes Pfandobjekt herstellen zu lassen, damit der Baukreditgeber ein Sicherheits-Äquivalent für seine Kreditforderung erhält
      • Termin
        • Bauherr will sich auf den Ablieferungstermin verlassen können, muss er doch das Objekt in Betrieb nehmen und die Räume vermieten können, unter Vereinbarung von Bezugsterminen mit den künftigen Mietern
    • Unternehmer (Einzelunternehmer, Totalunternehmer, Generalunternehmer)
      • Preis
        • Meinung, er sei im Preis zu stark gedrückt worden und seine Leistung würde durch die Gegenleistung nur ungenügend honoriert
      • Qualität
        • Realitätsfremdes Fiktionsverhalten, die Arbeit sei perfekt und in Ordnung
        • Kaprizierung, dass der Bauherr die mangelhafte Arbeit rügen und beweisen müsse
      • Termin
        • Zuschieben der Urheberschaft für Zeitverzögerungen an den Bauherrn und/oder seinen Architekten
  • Rechtliche Ebene
  •  (Bau-)technische Ebene
    • Preis
      • Die angenommene (günstige) technische Produktionsmethode lässt sich wegen der Beständigkeit und späteren Mängelfreiheit nicht verwirklichen; es muss daher eine teurere Herstellungsmethode gewählt werden
    • Qualität
      • Ein Werkteil lässt sich trotz Anwendung der Regeln der Baukunde nicht in der gewünschten Form und Qualität herstellen
    • Termin
      • Die Bauabläufe (Baustellenorganisation) lassen sich nicht zeitoptimal verwirklichen
      • Es muss eine (schwierige) Arbeit, weil der Erfolg nicht eingetreten ist, wiederholt werden
      • etc.
  • Wirtschaftliche Ebene
    • Preis
      • Uneinheitliche Devisierungsart
      • Devisierungslücken
      • Kostensatzüberschreitung
      • keine Ausmassprotokolle
      • keine Leistungsrapporte
      • keine Regierapporte
      • Bewertung der Arbeit
      • uam
    • Qualität
      • Preisminderung
      • ev. Baustillstandskosten
      • Nachbesserungskosten und Verhältnismässigkeit
      • Baumängel-Folgen
      • Bauschäden-Folgen
      • etc.
    • Termin
      • Ablieferungsverzögerung und Folgekosten bzw. Schadenersatz
      • Vorhersehbarkeit und Schadensminderung
      • usw.

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